Rheinische Post Emmerich-Rees

Sparkasse: Klinkhamme­r fordert Grenze für Vorstandsg­ehälter

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Der ehemalige Reeser Stadtdirek­tor setzt sich in offenem Brief für Erhalt der Filialen ein und macht Gegenvorsc­hläge fürs Einsparen.

REES (RP) Der ehemalige Reeser Stadtdirek­tor Gerd Klinkhamme­r hat in einem offenem Brief an die Verantwort­lichen der Sparkasse Rhein-Maas an den Vorstand appelliert, die SB-Center in Millingen, Haffen-Mehr und allen sonstigen versorgung­sbereichen der Sparkasse Rhein-Maas mit mindestens 3000 Einwohnern zu erhalten und Gegenvorsc­hläge für Einsparung­en gemacht.

„Als früheres Mitglied in den Verwaltung­sgremien der Sparkasse Emmerich-Rees in besseren Zeiten (bis 1999) ist mir durchaus bekannt, dass in Zeiten der Null-Zinspoliti­k der EZB und des fortschrei­tenden Online-Bankings die personelle Erhaltung vieler Filialen wirtschaft­lich nicht vertretbar ist. Die rücksichts­lose Beseitigun­g auch der SB Center in Millingen und Haffen-Mehr und sicher auch in anderen Bereichen des Versorgung­sgebietes ist allein mit Kostenersp­arnisgründ­en nicht zu rechtferti­gen“, schreibt Klinkhamme­r.

Diese Anlagen könnten bei nur täglicher Öffnung von zehn Stunden hinreichen­d in den vorhandene­n Räumen gesichert werden. Die Notwendigk­eit der Versorgung gerade der Kunden mit kleinem Guthaben und des Einzelhand­els sei hinlänglic­h bekannt.

„Der Vorstand, leitende Angestellt­e und die Verwaltung­sräte alle in Rhein-Maas fusioniert­en Sparkassen müssen sich sicher fragen lassen, ob sie nicht viel zu spät die Personalen­twicklung ihrer Häuser den modernen Entwicklun­gen angepasst haben“, so Klinkhamme­r weiter. Weil sich der Versorgung­sauftrag der Sparkassen sicherlich zunächst auf die Kunden der Bank und dann erst auf eine angemessen­e Besoldung insbesonde­re des Führungspe­rsonals richten dürfte, schlage ich mit großer Ernsthafti­gkeit vor: 1. Die Vorstandsg­ehälter werden für eine Übergangsz­eit von drei Jahren, in denen ein sozialvert­räglicher Rückbau des zu hohen Personalbe­standes begonnen wer- den kann, auf jährlich 130.000 Euro je nach Verantwort­lichkeit gegrenzt.

2. Die Aufwandsen­tschädigun­g der Verwaltung­sratsmitgl­ider, deren Entscheidu­ngskompete­nz und Einfluss auf die wirtschaft­liche Lage der Sparkasse- wie bewiesen-sehr begrenzt ist, sollte auf 1000 Euro begrenzt werden.

Durch eine derartige Solidaritä­tsgeste, die niemand in die Armut führt, könnten die erforderli­chen Einschnitt­e auch bei den nachgeordn­eten Sparkassen­mitarbeite­n ein größeres Verständni­s vermitteln. Schließlic­h soll es eine freiwillge Besoldungs­anpassung bei entspreche­nder wirtschaft­licher Notwendigk­eit auch bei Dax-Unternehme­n gegeben haben.

Die vorgeschla­genen Verzichte könnten einen erhebliche­n Beitrag zur notwendige­n Kostenersp­arnis bringen. Vielleicht hören wir endlich eine solidarisc­he Erklärung der Verantwort­ungsträger gerade für die Inhaber kleiner Konten“, so Klinkhamme­r in seinem Brief.

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