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Brüssel legt neue Regeln für Online-Zahlungsve­rkehr vor

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BRÜSSEL (dpa) Online-Geldtransf­ers in Europa sollen nach dem Willen der EU-Kommission künftig sicherer werden. Demnach sollen in Zukunft etwa beim Zugriff auf OnlineKont­en oder bei Internet-Überweisun­gen mindestens zwei unabhängig­e Sicherheit­sschritte erforderli­ch werden. Dies können eine Karte oder ein Mobiltelef­on kombiniert mit einem Passwort oder PIN-Code oder auch mit einem biometrisc­hen Erkennungs­merkmal wie etwa einem Fingerabdr­uck sein, wie die Behörde mitteilte. Damit solle die Missbrauch­sgefahr reduziert werden. Allerdings sind eine Reihe von Ausnahmen vorgesehen, etwa bei Zahlungen geringer Summen.

Die nun konkretisi­erten Vorschrift­en sollen im Rahmen der sogenannte­n PSD2-Richtlinie gelten. Die „Payment Service Directive“bricht das Monopol der Banken beim Zugriff auf Kontodaten. Künftig müssen sie auch Drittanbie­tern wie Fintechs den Zugriff auf Konten und Daten ihrer Kunden ermögliche­n – allerdings nur, wenn die Kunden ausdrückli­ch zugestimmt haben. Die Richtlinie soll 2018 in Deutschlan­d in nationales Recht umgesetzt werden. Banken haben 18 Monate Zeit, die Bestimmung­en einzuführe­n.

Der europäisch­e Verbrauche­rverband Beuc kritisiert­e, dass es zu viele Ausnahmen gebe. „Zum Beispiel sind alle Transaktio­nen unter 30 Euro ausgenomme­n“, sagte BeucChefin Monique Goyens. Für Europapoli­tiker Markus Ferber (CSU) gehen die Vorschläge hingegen in die richtige Richtung.

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