Stadt will Rees mit Wasser versorgen
Bereits zum 1. Januar 2018 soll sich der Eigenbetrieb „Wasserversorgungsbetrieb Rees“gründen.
REES (rey) Eigentlich sollte ja die Wasserversorgung in den Stadtteilen Rees, Esserden und Bienen, die bis Ende 2017 von den Stadtwerken Rees im Rahmen eines Konzessionsvertrages mit der Stadt wahrgenommen wurde, neu abgeschlossen und ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet werden. Davon hatte die Stadt aber Abstand genommen und will die Wasserversorgung rekommunalisieren.
Dementsprechend soll ein Eigenbetrieb nach der Eigenbetriebsverordnung NRW mit dem Namen „Wasserversorgungsbetrieb Rees“gegründet werden, und zwar schon zum 1. Januar 2018. Mit diesem Thema befasst sich der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am kommenden Dienstag, 12. Dezember. Der Ausschuss im Sitzungssaal des Rathauses beginnt um 17 Uhr.
Wie bekannt, werden die übrigen Stadtteile von Rees direkt vom Wasserversorgungsverband Wittenhorst betreut. Eile für die Gründung des neuen Eigenbetriebs ist geboten, heißt es in der Vorlage für den Ausschuss, weil aus steuerlichen Gründen die Verträge mit den Stadtwerken noch 2017 abgeschlossen werden sollen.
Als Betriebsleiter des neuen Wasserversorgungsbetriebes Rees wird Bürgermeister Christoph Gerwers vorgeschlagen, als sein Stellvertre- ter Ludger Beltermann. Sie sollen den Vertrag per Dringlichkeitsbeschluss im Einvernehmen mit einem Mitglied des Betriebsausschusses abschließen. Die Genehmigung dieses Beschlusses soll, so der Beschluss-Vorschlag für den Ausschuss, in der ersten Sitzung in 2018 erfolgen. Die Verträge würden derzeit durch ein Anwaltsbüro ausgearbeitet. Das Wasserrohrleitungsnetz in Rees, Esserden und Bienen soll auch nach der Neu-Regelung in Händen der Stadtwerke bleiben, so dass ein Pachtvertrag mit den Stadtwerken zusätzlich abzuschließen sei, heißt es in der Vorlage. Aus rein wirtschaftlichen Erwägungen wer- de kein weiteres Personal im Wasserversorgungsbetrieb eingestellt. Bei den Stadtwerken arbeiten bereits vier Rohrleitungsbauer für Gas und Wasser.
„Hier wäre eine Aufteilung des Personals auf zwei Arbeitgeber sehr unwirtschaftlich“, so die Formulierung. Den Stadtwerken obliege daher im Rahmen des Pachtvertrages weiterhin die Instandhaltung des Netzes.
Über genaue Arbeitsaufzeichnungen seien künftig die dort anfallenden Personalkosten detailliert zu berechnen und auf die Bereiche Gas und Wasser zu verteilen. „Die auf den Bereich Wasser entfallenden Kosten trägt der Wasserversorgungsbetrieb, auch für die Buchführung“, heißt es.