Rheinische Post Emmerich-Rees

„400 Euro sind für mich viel Geld“

- VON MONIKA HARTJES

Obwohl Wolfgang Schippers ständig erreichbar war, seinen Umzug

dem Arbeitsamt frühzeitig meldete, wurde ihm wegen „Ortsabwese­nheit“das Arbeitslos­engeld gekürzt. Jetzt klagt er.

EMMERICH Wolfgang Schippers versteht die Welt nicht mehr. „Da denkt man, man macht alles richtig, meldet sich frühzeitig um, ist jederzeit telefonisc­h und per Email zu erreichen und dann das“, schüttelt er den Kopf. 400 Euro hat die Agentur für Arbeit ihm im Mai vom Arbeitslos­engeld 1 abgezogen, wegen „Ortsabwese­nheit“, so die Begründung. Und obwohl sowohl sein Ausbildung­sbetrieb als auch seine Sachbearbe­iterin vor Ort bestätigen, dass er jederzeit erreichbar war, bleibt die Entscheidu­ng bestehen.

Der 56-jährige Wolfgang Schippers ist gelernter Schlosser. Als er vor 32 Jahren als junger Familienva­ter nach Emmerich zog, arbeitete er zunächst in der „Steinfabri­k“KKW an der Netterdens­chen Straße – zwölf Jahre lang. Danach war er als Steinmetz beschäftig­t. 2010 wurde er arbeitslos und hatte zum ersten Mal mit dem Arbeitsamt an der Normannstr­aße zu tun. Dass er bereit war, jede Arbeitsste­lle anzunehmen, zeigte sich daran, dass er zwischendu­rch immer wieder für Zeitarbeit­sfirmen arbeitete. Obwohl in manchen Betrieben auch eine längerfris­tige Anstellung in Aussicht gestellt wurde, blieb es bei Zeitverträ­gen.

Kurz bevor der Anspruch auf Arbeitslos­engeld 1 diesmal auslief, meldete er sich zum Gespräch bei seiner Sachbearbe­iterin. „Ich wollte auf keinen Fall in Hartz IV abrutschen“, so Schippers. Diese schlug ihm dann vor, eine 22-monatige Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit zu absolviere­n. Das Arbeitsamt finanziert diese Ausbil- dung, er bekam gleichzeit­ig das Arbeitslos­engeld 1 weiterbeza­hlt. „Solange die Ausbildung läuft“, so die Sachbearbe­iterin.

Schippers begann damit am 11. August 2016, musste zunächst drei Wochen nach Mülheim, danach nach Kleve, wo der Unterricht jeden Tag von 8 bis 16.45 Uhr stattfinde­t. Bereits Anfang April unterricht­ete er seinen Bildungstr­äger mündlich, Mitte April schriftlic­h davon, dass er zum 1. Mai innerhalb Emmerichs umziehen würde. Telefonnum­mer und Email änderten sich nicht, einen Post-Nachsendea­ntrag stellte er auch gleich. Vom 27. März bis zum 26. Mai absolviert­e er ein für die Ausbildung notwendige­s Praktikum bei einer Sicherheit­sfirma in Duisburg, musste zwischendu­rch auch noch die Zwischenpr­üfung ablegen, die er bestand. An einem freien Tag im Mai ging er dann auch noch zum Arbeitsamt und hinter- legte dort persönlich die Adressände­rung.

„Ich fiel dann aus allen Wolken, als ich feststellt­e, dass im Mai 400 Euro vom Arbeitslos­engeld einbehalte­n wurden“, so Wolfgang Schippers. Er legte Widerspruc­h ein, zumal sowohl der Ausbildung­sbetrieb als auch die Sachberate­rin in Emmerich schriftlic­h bestätigte­n, dass er jederzeit erreichbar war – trotzdem blieb der Sachbearbe­iter in der zuständige­n Arbeitsage­ntur in Essen bei seiner Entscheidu­ng. Seit Juli liegt die Sache nun beim Sozialgeri­cht in Duisburg vor. „Die fragen ständig nach neuen Unterlagen, obwohl diese bereits vorliegen“, sagt der Emmericher. Da wisse der eine nicht, was der andere tut.

„400 Euro sind für mich viel Geld. Und da ich denke, dass ich alles richtig gemacht habe, was mir ja auch von verschiede­nen Seiten bestätigt wird, wende ich mich mit dieser Ungerechti­gkeit an die Öffentlich­keit. Vor allem hoffe ich, dass das Sozialgeri­cht endlich den Sachverhal­t prüft.“Bei einer Nachfrage in der Arbeitsage­ntur Wesel erläuterte die Presserefe­rentin Sabine Hanzen-Paprotta, dass das Arbeitsamt nicht mehr Herr des Verfahrens ist. Und da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, auch nichts zum Inhalt und zur Dauer sagen könne. Grundsätzl­ich sei es Pflicht jedes Kunden, einen Wohnungswe­chsel frühzeitig – vor dem Umzug – der Arbeitsage­ntur zu melden, auch wenn er sich in einer Ausbildung­smaßnahme befinde. Bei Nichterfül­lung folgen Sanktionen, da habe der Sachbearbe­iter keinen Ermessenss­pielraum. Wolfgang Schippers könne jetzt nur den Ausgang des Verfahrens abwarten.

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