Wehrhahn-Anschlag: Belohnung könnte verfallen
DÜSSELDORF (wuk) Auf die Belohnung in der Rekordhöhe von umgerechnet 60.000 Euro für die Aufklärung des Wehrhahn-Anschlages vor 17 Jahren hat bisher niemand Anspruch erhoben. Das wurde gestern bekannt, einen Tag vor dem geplanten Prozessbeginn gegen den mutmaßlichen Bombenbauer.
Dem 51-Jährigen wird ab heute beim Landgericht Düsseldorf zwölffacher Mordversuch angelastet, weil er im Juli 2000 gegen 15 Uhr eine selbst gebastelte Sprengladung am S-Bahnhof Wehrhahn gezündet haben soll. Von zwölf osteuropäischen Sprachschülern, denen der damalige Anschlag laut Anklage offenbar gezielt gegolten habe, wurden zehn verletzt, eines der Opfer war eine hochschwangere Frau, die durch die Tat ihr ungeborenes Baby verloren hat.
Der jetzt angeklagte Tatverdächtige soll bei einem Gefängnisaufenthalt viele Jahre danach einem der Mitgefangenen gestanden haben, dass er diesen Anschlag verübt habe. Doch auch dieser Ex-Mitgefangene, der die Behörden über diese Aussage informierte, hat keinerlei Ansprüche auf die Belohnung zur Aufklärung dieses Anschlags geltend gemacht. Für den Prozess hat das Landgericht 38 Termine bis Mitte Juli reserviert. Die gut 250 Seiten starke Anklageschrift stützt sich auf Aussagen von 96 Zeugen sowie Sachverständigengutachten und sichergestellte Objekte. Eine wichtige Rolle spielten laut Staatsanwaltschaft auch Aussagen des Beschuldigten in Telefonaten. Der Klage haben sich fünf der damals verletzten Menschen als Nebenkläger angeschlossen.
Die gut 250 Seiten starke Anklageschrift stützt sich auf Aussagen von 96 Zeugen und Gutachten