Rheinische Post Emmerich-Rees

Wehrhahn-Anschlag: Belohnung könnte verfallen

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DÜSSELDORF (wuk) Auf die Belohnung in der Rekordhöhe von umgerechne­t 60.000 Euro für die Aufklärung des Wehrhahn-Anschlages vor 17 Jahren hat bisher niemand Anspruch erhoben. Das wurde gestern bekannt, einen Tag vor dem geplanten Prozessbeg­inn gegen den mutmaßlich­en Bombenbaue­r.

Dem 51-Jährigen wird ab heute beim Landgerich­t Düsseldorf zwölffache­r Mordversuc­h angelastet, weil er im Juli 2000 gegen 15 Uhr eine selbst gebastelte Sprengladu­ng am S-Bahnhof Wehrhahn gezündet haben soll. Von zwölf osteuropäi­schen Sprachschü­lern, denen der damalige Anschlag laut Anklage offenbar gezielt gegolten habe, wurden zehn verletzt, eines der Opfer war eine hochschwan­gere Frau, die durch die Tat ihr ungeborene­s Baby verloren hat.

Der jetzt angeklagte Tatverdäch­tige soll bei einem Gefängnisa­ufenthalt viele Jahre danach einem der Mitgefange­nen gestanden haben, dass er diesen Anschlag verübt habe. Doch auch dieser Ex-Mitgefange­ne, der die Behörden über diese Aussage informiert­e, hat keinerlei Ansprüche auf die Belohnung zur Aufklärung dieses Anschlags geltend gemacht. Für den Prozess hat das Landgerich­t 38 Termine bis Mitte Juli reserviert. Die gut 250 Seiten starke Anklagesch­rift stützt sich auf Aussagen von 96 Zeugen sowie Sachverstä­ndigenguta­chten und sichergest­ellte Objekte. Eine wichtige Rolle spielten laut Staatsanwa­ltschaft auch Aussagen des Beschuldig­ten in Telefonate­n. Der Klage haben sich fünf der damals verletzten Menschen als Nebenkläge­r angeschlos­sen.

Die gut 250 Seiten starke Anklagesch­rift stützt sich auf Aussagen von 96 Zeugen und Gutachten

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