Angeklagte leckte Blut des Opfers von ihren Fingern
EMMERICH/KLEVE Der Fall war schon im vergangenen Sommer schockierend. Seit gestern sind weitere, verstörende Details bekannt. Es geht um die Beinahe-Tötung am Emmericher Rheinstrand im Juli 2017.
Am Donnerstag, 8. Februar, beginnt vor dem Schwurgericht in Kleve der Prozess gegen die 45-jährige Täterin, eine Ukrainerin aus Emmerich. Sie ist angeklagt wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit.
Laut Darstellung der Staatsanwaltschaft ging die Frau in der Nacht vom 13. auf den 14. Juli zu zwei Bekannten an der Emmericher Rheinböschung. Diese saßen an einem Schiffsanleger an der Wardstraße unterhalb der Rheinbrücke. Bei der Stelle handelt es sich um den Rheinstrand unterhalb von Matthey-Johnson (früher Unichema). Einer der Männer hatte dort geangelt. Die Frau stand unter dem Einfluss von Alkohol, Cannabis und Medikamenten. Am Rhein tranken alle weiter Alkohol.
Gegen 1.45 Uhr geriet die Frau dann mit einem der beiden Männer in Streit. Der Anlass dafür war nichtig. Als das spätere Tatopfer die Angeklagte aus Ärger über ihr Verhalten gegenüber ihrem Hund zurechtgewiesen haben soll, soll die Angeklagte eine Weinflasche zerschlagen und mehrfach auf den Mann – auch als dieser bereits am Boden lag – mit dem Flaschenhals samt scharfer Spitzen mit Tötungsvorsatz eingestochen haben.
Der 56-jährige Angler, ebenfalls aus Emmerich, der sich schon einige Stunden zuvor dort aufgehalten hatte, konnte die Frau von dem Opfer trennen, Erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst alarmieren.
Durch sein Eingreifen und die rasche Hilfe der Rettungskräfte sowie eine Notoperation im Emmericher Krankenhaus konnte der Mann gerettet werden.
Noch am Tatort soll sich die Angeklagte mit dem Blut aus der Blutlache ihres Tatopfers eingerieben, ihre blutverschmierten Finger abge- leckt und beteuert haben, ihr Tatopfer zu lieben.
Die Frau wurde damals direkt in Untersuchungshaft genommen. Bei ihr wurde später ein Alkoholpegel von 2,1 Promille festgestellt. Weil zwischen Tat und Untersuchung einige Stunden lagen, dürfte der Pegel zur Tatzeit noch höher gewesen sein.
Die Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren zur Sache eingelassen. Zur Hauptverhandlung sind mehrere Zeugen und zwei Sachverständige geladen.