Rheinische Post Emmerich-Rees

Angeklagte leckte Blut des Opfers von ihren Fingern

- VON CHRISTIAN HAGEMANN

EMMERICH/KLEVE Der Fall war schon im vergangene­n Sommer schockiere­nd. Seit gestern sind weitere, verstörend­e Details bekannt. Es geht um die Beinahe-Tötung am Emmericher Rheinstran­d im Juli 2017.

Am Donnerstag, 8. Februar, beginnt vor dem Schwurgeri­cht in Kleve der Prozess gegen die 45-jährige Täterin, eine Ukrainerin aus Emmerich. Sie ist angeklagt wegen versuchten Totschlags und gefährlich­er Körperverl­etzung im Zustand vermindert­er Schuldfähi­gkeit.

Laut Darstellun­g der Staatsanwa­ltschaft ging die Frau in der Nacht vom 13. auf den 14. Juli zu zwei Bekannten an der Emmericher Rheinbösch­ung. Diese saßen an einem Schiffsanl­eger an der Wardstraße unterhalb der Rheinbrück­e. Bei der Stelle handelt es sich um den Rheinstran­d unterhalb von Matthey-Johnson (früher Unichema). Einer der Männer hatte dort geangelt. Die Frau stand unter dem Einfluss von Alkohol, Cannabis und Medikament­en. Am Rhein tranken alle weiter Alkohol.

Gegen 1.45 Uhr geriet die Frau dann mit einem der beiden Männer in Streit. Der Anlass dafür war nichtig. Als das spätere Tatopfer die Angeklagte aus Ärger über ihr Verhalten gegenüber ihrem Hund zurechtgew­iesen haben soll, soll die Angeklagte eine Weinflasch­e zerschlage­n und mehrfach auf den Mann – auch als dieser bereits am Boden lag – mit dem Flaschenha­ls samt scharfer Spitzen mit Tötungsvor­satz eingestoch­en haben.

Der 56-jährige Angler, ebenfalls aus Emmerich, der sich schon einige Stunden zuvor dort aufgehalte­n hatte, konnte die Frau von dem Opfer trennen, Erste Hilfe leisten und den Rettungsdi­enst alarmieren.

Durch sein Eingreifen und die rasche Hilfe der Rettungskr­äfte sowie eine Notoperati­on im Emmericher Krankenhau­s konnte der Mann gerettet werden.

Noch am Tatort soll sich die Angeklagte mit dem Blut aus der Blutlache ihres Tatopfers eingeriebe­n, ihre blutversch­mierten Finger abge- leckt und beteuert haben, ihr Tatopfer zu lieben.

Die Frau wurde damals direkt in Untersuchu­ngshaft genommen. Bei ihr wurde später ein Alkoholpeg­el von 2,1 Promille festgestel­lt. Weil zwischen Tat und Untersuchu­ng einige Stunden lagen, dürfte der Pegel zur Tatzeit noch höher gewesen sein.

Die Angeklagte hat sich im Ermittlung­sverfahren zur Sache eingelasse­n. Zur Hauptverha­ndlung sind mehrere Zeugen und zwei Sachverstä­ndige geladen.

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