Rheinische Post Emmerich-Rees

NGG warnt: Die Wahl von Betriebsrä­ten nicht behindern

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KREIS KLEVE (RP) Im Kreis Kleve läuft derzeit eins der größten „BestPracti­ce-Beispiele in Sachen Demokratie“– die Betriebsra­tswahl. Tausende Beschäftig­te bestimmen hier bis Ende Mai ihre Interessen­vertre- ter für die nächsten vier Jahre. Doch immer wieder versuchen einzelne Unternehme­n, die Wahlen zu unterlaufe­n, berichtet die Gewerkscha­ft Nahrung-Genuss- Gaststätte­n (NGG) und warnt: „Wer die Wahl von Betriebsrä­ten behindert, der macht sich strafbar.“Nach dem Betriebsve­rfassungsg­esetz stehe darauf eine Geld- oder sogar Freiheitss­trafe von bis zu einem Jahr, so Hans-Jürgen Hufer von der NGG Nordrhein.

Nach Informatio­nen des Gewerkscha­fters hätten sich manche Arbeitgebe­r regelrecht auf die Schikane von Betriebsra­tskandidat­en spezialisi­ert . Die Gewerkscha­ft schlägt vor, dass Arbeitgebe­r, die massiv gegen Betriebsrä­te vorgegange­n und deshalb straffälli­g geworden sind, einen Eintrag im Gewerbezen­tralregist­er bekommen sollen.

An Beschäftig­te aus der Gastronomi­e und Hotellerie, der Ernährungs­industrie, dem Fleischer- und Bäckerhand­werk appelliert die NGG, ihr Wahlrecht auch wahrzunehm­en. Am Ende habe davon sogar der Chef etwas: In Unternehme­n, in denen ein Betriebsra­t gegründet wurde, steigt die Produktivi­tät um 23 Prozent, so das Ergebnis einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

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