Emmericher Rentner betäubt: Haftstrafen für Täter
KLEVE/EMMERICH Weil sie einen 93jährigen Rentner aus Emmerich mit einem vergifteten Pudding betäubt und anschließend beraubt hat, ist eine 32 Jahre alte Kleverin gestern zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Die 2. Große Strafkammer des Klever Landgerichts ordnete zudem die Unterbringung der drogenabhängigen Frau in einer Entziehungsanstalt an.
Die Kammer um den Vorsitzenden Richter Gerhard van Gemmeren stellte gestern im Urteil fest, dass sich die Kleverin zusammen mit zwei Komplizen im September 2017 zu der Wohnung des geschä- digten Rentners nach Emmerich begeben habe. Das Opfer hatte zuvor eine Anzeige in einer Zeitung geschaltet, er suche eine „liebe Frau mit Auto“.
Mehrere Stunden soll sie in der Wohnung des Rentners verbracht, diesem schließlich einen mit Medikamenten präparierten Pudding gegeben haben. Als der Mann durch die Wirkung der Medikamente einschlief, plünderte sie dessen Bargeldbestände. Rund 12.000 Euro soll sie gestohlen haben, zudem 8500 tschechische Kronen und eine ECKarte, mit der sie später weitere 2000 Euro abhob. Die Beute teilte sie mit dem 54 Jahre alten Klever und einer weiteren Komplizin, die gesondert verfolgt wird. Im selben Verfahren ist gestern auch der 54jährige Komplize verurteilt worden, der ebenfalls auf eine Drogen- und Alkoholkarriere zurückblickt. Drei Jahre und drei Monate Haft bekam er wegen Beihilfe zum Diebstahl. Richter Gerhard van Gemmeren attestierte dem mehrfach vorbestraften Mann eine „hochkriminelle Einstellung“, wies aber auch darauf hin, dass der Angeklagte wohl nur eine „untergeordnete Rolle“bei der Tat gespielt habe. Verteidiger Karl Haas hatte zuvor erklärt, sein Mandant sei zum Schutz der beiden Komplizinnen mit nach Emmerich gefahren, habe jedoch nichts von dem vergifteten Pudding gewusst.
Mit dem Urteil gegen den 54-Jährigen blieb die Kammer deutlich un- ter der Forderung der Staatsanwaltschaft, den Mann ebenfalls wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen, und zwar zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und fünf Monaten. Die Staatsanwaltschaft erklärte in ihrem Plädoyer, der Mann habe seine beiden Komplizinnen zusammengeführt und an der Planung mitgewirkt, nicht nur begleitet.
Neben den Freiheitsstrafen verurteilte die Kammer die beiden Angeklagten zudem zur gesamtschuldnerischen Rückzahlung des gestohlenen Geldes. Da beide zuletzt von Hartz IV lebten und nun erstmal in Haft bleiben, wird der beraubte Rentner aber wohl länger darauf warten müssen.