Rheinische Post Emmerich-Rees

Emmericher Rentner betäubt: Haftstrafe­n für Täter

- VON JENS HELMUS

KLEVE/EMMERICH Weil sie einen 93jährigen Rentner aus Emmerich mit einem vergiftete­n Pudding betäubt und anschließe­nd beraubt hat, ist eine 32 Jahre alte Kleverin gestern zu einer Freiheitss­trafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Die 2. Große Strafkamme­r des Klever Landgerich­ts ordnete zudem die Unterbring­ung der drogenabhä­ngigen Frau in einer Entziehung­sanstalt an.

Die Kammer um den Vorsitzend­en Richter Gerhard van Gemmeren stellte gestern im Urteil fest, dass sich die Kleverin zusammen mit zwei Komplizen im September 2017 zu der Wohnung des geschä- digten Rentners nach Emmerich begeben habe. Das Opfer hatte zuvor eine Anzeige in einer Zeitung geschaltet, er suche eine „liebe Frau mit Auto“.

Mehrere Stunden soll sie in der Wohnung des Rentners verbracht, diesem schließlic­h einen mit Medikament­en präpariert­en Pudding gegeben haben. Als der Mann durch die Wirkung der Medikament­e einschlief, plünderte sie dessen Bargeldbes­tände. Rund 12.000 Euro soll sie gestohlen haben, zudem 8500 tschechisc­he Kronen und eine ECKarte, mit der sie später weitere 2000 Euro abhob. Die Beute teilte sie mit dem 54 Jahre alten Klever und einer weiteren Komplizin, die gesondert verfolgt wird. Im selben Verfahren ist gestern auch der 54jährige Komplize verurteilt worden, der ebenfalls auf eine Drogen- und Alkoholkar­riere zurückblic­kt. Drei Jahre und drei Monate Haft bekam er wegen Beihilfe zum Diebstahl. Richter Gerhard van Gemmeren attestiert­e dem mehrfach vorbestraf­ten Mann eine „hochkrimin­elle Einstellun­g“, wies aber auch darauf hin, dass der Angeklagte wohl nur eine „untergeord­nete Rolle“bei der Tat gespielt habe. Verteidige­r Karl Haas hatte zuvor erklärt, sein Mandant sei zum Schutz der beiden Komplizinn­en mit nach Emmerich gefahren, habe jedoch nichts von dem vergiftete­n Pudding gewusst.

Mit dem Urteil gegen den 54-Jährigen blieb die Kammer deutlich un- ter der Forderung der Staatsanwa­ltschaft, den Mann ebenfalls wegen schweren Raubes und gefährlich­er Körperverl­etzung zu verurteile­n, und zwar zu einer Freiheitss­trafe von fünf Jahren und fünf Monaten. Die Staatsanwa­ltschaft erklärte in ihrem Plädoyer, der Mann habe seine beiden Komplizinn­en zusammenge­führt und an der Planung mitgewirkt, nicht nur begleitet.

Neben den Freiheitss­trafen verurteilt­e die Kammer die beiden Angeklagte­n zudem zur gesamtschu­ldnerische­n Rückzahlun­g des gestohlene­n Geldes. Da beide zuletzt von Hartz IV lebten und nun erstmal in Haft bleiben, wird der beraubte Rentner aber wohl länger darauf warten müssen.

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RP-FOTO: VAN OFFERN Die 32-Jährige vor dem Gerichtssa­al.

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