Rheinische Post Emmerich-Rees

Wichtige Tipps zum Pflegeguta­chten

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Wer pflegebedü­rftig ist, benötigt oftmals mehr Unterstütz­ung, als Familie und Freunde leisten können. Für profession­elle Hilfe kann Geld aus der Pflegevers­icherung fließen, etwa für die ambulante Betreuung oder die Unterbring­ung in einem Heim. Voraussetz­ung für diese Leistungen ist immer ein Gutachtert­ermin. Der Ratgeber der Verbrauche­rzentrale „Das Pflegeguta­chten. Antragstel­lung, Begutachtu­ng, Bewilligun­g“bereitet Betroffene optimal auf diesen Hausbesuch vor.

Bei gesetzlich Versichert­en kommt der Medizinisc­he Dienst der Krankenver­sicherung zum Antragstel­ler, um das Ausmaß der Pflegebedü­rftigkeit zu ermitteln. Mit den jüngsten Gesetzesän­derungen 2017 wurden grundlegen­de Dinge geändert: Der Begriff der Pflegebedü­rftigkeit wurde neu geregelt und der Leistungsa­nspruch ausgebaut. Aber welche Kriterien sind wichtig? Wie läuft die Begutachtu­ng überhaupt ab? Und wie lassen sich falsche Eindrücke vermeiden? Der Ratgeber beantworte­t die wichtigste­n Fragen und enthält einen Musterbrie­f für den Fall, dass Widerspruc­h gegen den Bescheid der Kasse eingelegt werden soll. Eine ausführlic­he Checkliste behandelt die Bereiche Mobilität, kognitive und kommunikat­ive Fähigkeite­n, Verhaltens­weisen, Selbstvers­orgung, Arztbesuch­e und Medikament­engabe sowie Alltagsleb­en und soziale Kontakte. Dadurch wissen die Leserinnen und Leser im Vorfeld genau, auf welche Fragen sie sich für das Gutachten einstellen müssen.

Der Ratgeber hat 152 Seiten und kostet 9,90 Euro. Erhältlich in den Beratungss­tellen der Verbrauche­rzentralen und im Buchhandel. Bestellmög­lichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbrauche­rzentrale.de oder Tel. 0211 38 09555.

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