Rheinische Post Emmerich-Rees

Siebeneinh­alb Jahre Gefängnis für Reeser wegen Missbrauch­s seiner Tochter

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Das Klever Landgerich­t befand den 53-Jährigen schuldig, sich über einen Zeitraum von acht Jahren 22 Mal an seiner Tochter vergangen zu haben.

REES (cs) Weil er sich über Jahre an seiner minderjähr­igen Tochter sexuell verging, muss ein 53-jähriger Mann aus Rees für siebeneinh­alb Jahre ins Gefängnis. Das entschied gestern am Landgerich­t Kleve die Strafkamme­r um den Vorsitzend­en Richter Christian Henckel. Der Mann muss seiner Tochter außerdem ein Schmerzens­geld in Höhe von 50.000 Euro zahlen.

Als „erschrecke­nd“bezeichnet­e Henckel die Dauer und Schwere der Übergriffe. Der Mann habe das Urvertraue­n seiner Tochter schamlos ausgenutzt. Die Missbrauch­shandlunge­n, bei deren Beginn das Mädchen gerade einmal vier Jahre alt war, hatten sich über einen Zeitraum von acht Jahren ereignet. Der Vater fertigte mitunter auch Videos und Fotos davon an, die dem Gericht im Laufe des Prozesses als Beweismate­rial dienten. Für die Strafkamme­r sei es nicht leicht gewesen, das explizite Bildmateri­al zu begutachte­n, so der Vorsitzend­e Richter bei der Urteilsver­kündung.

Die Versuche des Vaters, andere Personen und Lebensumst­ände für seine Taten verantwort­lich zu machen, stießen beim Gericht erwar- tungsgemäß auf Unverständ­nis. Seine Erklärunge­n hätten vielmehr „sprachlos“gemacht. „Verantwort­lich war nur Ihre ungesteuer­te, skrupellos­e Triebhafti­gkeit“, sagte der Richter in Richtung des Reesers. Auch zu einer möglichen Therapie des 53-Jährigen sagte Henckel: „Die Voraussetz­ung dafür ist, dass Sie die Verantwort­ung für ihre Taten sowohl gegenüber sich selbst als auch gegenüber anderen übernehmen.“

Im Laufe des Verfahrens hatte der Vater die Ansicht vertreten, er habe eine einvernehm­liche Liebesbezi­ehung mit seiner Tochter geführt. Er sagte von sich selbst, weder pädophil noch kriminell zu sein. Er habe bei seiner Tochter die Erfüllung der Bedürfniss­e gesucht, die er in der Ehe nicht mehr gefunden habe.

Von 2003 bis 2011 hat sich der Mann mindestens 22 Mal an seiner Tochter vergriffen. Die meisten der Taten ereigneten sich an den Wohnsitzen der Familie in und um Kleve, aber auch an seinem Arbeitspla­tz sowie in einer Ferienunte­rkunft auf den Kanarische­n Inseln. Für seine pornograph­ischen Aufnahmen ließ er einmal auch den noch jüngeren Sohn posieren.

Erst 2016 kam der Missbrauch ans Licht. Die Ehefrau verständig­te damals sofort die Polizei und reichte die Scheidung ein. Der Vater gestand sofort, was ihm bei der Urteilsbil­dung zu Gute kam. Auch der Umstand, dass er den Missbrauch 2011 von sich aus beendet hat, wurde vom Gericht berücksich­tigt, sodass die Freiheitss­trafe letztlich unter den von der Staatsanwa­ltschaft zuvor geforderte­n neun Jahren blieb.

Gegen den 53-Jährigen wurde zwar ein Haftbefehl erlassen, gleichzeit­ig jedoch unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Er muss sich nun zweimal pro Woche bei der Polizei melden und ist zudem verpflicht­et, einen etwaigen Umzug umgehend zu melden. Über den Zeitpunkt des Haftantrit­ts wird er von der Justiz auf schriftlic­hem Weg informiert.

Der 53-Jährige habe bei

seiner Tochter die Erfüllung der Bedürfniss­e gesucht, die er in der Ehe nicht mehr fand

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