Siebeneinhalb Jahre Gefängnis für Reeser wegen Missbrauchs seiner Tochter
Das Klever Landgericht befand den 53-Jährigen schuldig, sich über einen Zeitraum von acht Jahren 22 Mal an seiner Tochter vergangen zu haben.
REES (cs) Weil er sich über Jahre an seiner minderjährigen Tochter sexuell verging, muss ein 53-jähriger Mann aus Rees für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Das entschied gestern am Landgericht Kleve die Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Christian Henckel. Der Mann muss seiner Tochter außerdem ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zahlen.
Als „erschreckend“bezeichnete Henckel die Dauer und Schwere der Übergriffe. Der Mann habe das Urvertrauen seiner Tochter schamlos ausgenutzt. Die Missbrauchshandlungen, bei deren Beginn das Mädchen gerade einmal vier Jahre alt war, hatten sich über einen Zeitraum von acht Jahren ereignet. Der Vater fertigte mitunter auch Videos und Fotos davon an, die dem Gericht im Laufe des Prozesses als Beweismaterial dienten. Für die Strafkammer sei es nicht leicht gewesen, das explizite Bildmaterial zu begutachten, so der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung.
Die Versuche des Vaters, andere Personen und Lebensumstände für seine Taten verantwortlich zu machen, stießen beim Gericht erwar- tungsgemäß auf Unverständnis. Seine Erklärungen hätten vielmehr „sprachlos“gemacht. „Verantwortlich war nur Ihre ungesteuerte, skrupellose Triebhaftigkeit“, sagte der Richter in Richtung des Reesers. Auch zu einer möglichen Therapie des 53-Jährigen sagte Henckel: „Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Verantwortung für ihre Taten sowohl gegenüber sich selbst als auch gegenüber anderen übernehmen.“
Im Laufe des Verfahrens hatte der Vater die Ansicht vertreten, er habe eine einvernehmliche Liebesbeziehung mit seiner Tochter geführt. Er sagte von sich selbst, weder pädophil noch kriminell zu sein. Er habe bei seiner Tochter die Erfüllung der Bedürfnisse gesucht, die er in der Ehe nicht mehr gefunden habe.
Von 2003 bis 2011 hat sich der Mann mindestens 22 Mal an seiner Tochter vergriffen. Die meisten der Taten ereigneten sich an den Wohnsitzen der Familie in und um Kleve, aber auch an seinem Arbeitsplatz sowie in einer Ferienunterkunft auf den Kanarischen Inseln. Für seine pornographischen Aufnahmen ließ er einmal auch den noch jüngeren Sohn posieren.
Erst 2016 kam der Missbrauch ans Licht. Die Ehefrau verständigte damals sofort die Polizei und reichte die Scheidung ein. Der Vater gestand sofort, was ihm bei der Urteilsbildung zu Gute kam. Auch der Umstand, dass er den Missbrauch 2011 von sich aus beendet hat, wurde vom Gericht berücksichtigt, sodass die Freiheitsstrafe letztlich unter den von der Staatsanwaltschaft zuvor geforderten neun Jahren blieb.
Gegen den 53-Jährigen wurde zwar ein Haftbefehl erlassen, gleichzeitig jedoch unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Er muss sich nun zweimal pro Woche bei der Polizei melden und ist zudem verpflichtet, einen etwaigen Umzug umgehend zu melden. Über den Zeitpunkt des Haftantritts wird er von der Justiz auf schriftlichem Weg informiert.
Der 53-Jährige habe bei
seiner Tochter die Erfüllung der Bedürfnisse gesucht, die er in der Ehe nicht mehr fand