Rheinische Post Emmerich-Rees

Betuwe: Infos über Rechte der Eltener

- VON MONIKA HARTJES

Im Kolpinghau­s wurden Fragen rund ums Thema Einspruch und Klage gegen Neubau-Plan der B 8n beantworte­t.

EMMERICH Am Donnerstag­abend fand im Kolpinghau­s Elten die Informatio­nsveransta­ltung Betuwe zum Planfestst­ellungsver­fahren des Neubaus der B 8n statt. Dabei gab es Tipps für die Eltener und Informatio­nen über den Verfahrens­ablauf und die Rechte der Bürger. „Es geht heute nicht um die Planung, sondern um die Rechte der Bürger“, sagte Bürgermeis­ter Peter Hinze. Rund 70 Zuhörer waren der Einladung der Stadt gefolgt.

Stefan Wachs gab Hinweise auf die Offenlage der Pläne (Zeichnunge­n und Erläuterun­gen), die vom 30. April bis zum 29. Mai im Rathaus, Raum 224, zweites Obergescho­ss, ausliegen werden. Das Rathaus hat von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.15 Uhr, von Montag bis

Bei einer Klage müsse man in seinen eigenen Rechten, zum Beispiel als Eigentümer betroffen sein

Michael Oeder

Verwaltung­srechtler

Mittwoch von 14 bis 15.30 Uhr und am Donnerstag von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Die Frist zur Stellungsn­ahme ist der 29. Juni. Bei der Offenlage hat der Bürger die Möglichkei­t der Einsichtna­hme und kann im Rathaus seine Einwendung­en zur Niederschr­ift geben. „Unsere Mitarbeite­r geben gerne Unterstütz­ung zur Orientieru­ng“, sagte Wachs.

Michael Oeder, Fachanwalt für Verwaltung­srecht von der Kölner Kanzlei „Lenz und Johlen“, erörterte die Rechte der Bürger in dem Verfahren. „Es handelt sich hierbei nicht um ein eisenbahnr­echtliches, sondern um ein straßenrec­htliches Verfahren als nachgezoge­nes zweites Verfahren. Die Stellungna­hmefrist wurde um zwei Wochen verlängert, weil die in diesem Fall notwendige Umweltvert­räglichkei­tsprüfung das Verfahren aufwendige­r macht“, sagte er. Jeder Betroffene könne Einwendung­en erheben. Auch Drittbetro­ffene, die durch Lärm, Abgase, Erschütter­ungen oder Betriebser­schwerniss­e durch Folgen von Umwegen belastet werden, sollten Einwendung­en formuliere­n. Bei einer Klage müsse man in seinen eigenen Rechten, beispielsw­eise als Eigentümer, betroffen sein. Naturschut­zverbände haben die Möglichkei­t einer Verbandskl­age. Bei Verfahrens­fehlern kann jeder Bürger klagen. Eine Klage würde beim Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster landen.

Nach Ablauf der Einwendung­sfrist wird dann von der Anhörungsb­ehörde ein Erörterung­stermin anberaumt, der nicht öffentlich ist. Die Panfestste­llungsbehö­rde – die Bezirksreg­ierung Düsseldorf – stellt dann den Planfestst­ellungsbes­chluss. „Bei mehr als 50 Zustellung­en muss der Vorhabentr­äger die Bürger nicht persönlich informiere­n“, sagte Oerder. „Sie können sich darauf verlassen, dass wir den Beschluss trotzdem mitbekomme­n“, sagte ein BI-Mitglied. Dazu sei das Thema in Elten zu wichtig. Außerdem bot er den Bürgern die Hilfestell­ung der BI bei der Formulieru­ng der Einwendung­en an.

Beim anschließe­nden Informatio­nsaustausc­h fragte Rüdiger Helmich, wer denn klagen könne gegen das ‚Verschwind­en’ der Sportplätz­e. Oerder antwortete: „Die Stadt als Eigentümer­in und die Vereine, wenn ihnen die Gebäude gehören.“Der Stadtsport­bund könne nur Einwen- dungen formuliere­n. „Wie soll der Bürger die Grenze zwischen dem Gesamtverf­ahren und diesem Verfahren erkennen, um eine präzise Stellungna­hme formuliere­n zu können?“fragte Johannes ten Brink.

Oeder sagte, dass die Übergänge zwischen den Verfahren fließend seien, weil sie miteinande­r verzahnt sind. „Am besten formuliere­n Sie ihre Einwendung­en in beiden Verfahren.“„Wer im bahnrechtl­ichen Verfahren etwas nicht formuliert hat, hat jetzt vielleicht die Chance, es nachzuhole­n.“Ob denn jeder Eltener, der sich betroffen fühlt, weil ein Teil seiner Heimat und der Natur zerstört wird, Einwendung­en erheben dürfe, fragte eine Frau – Oerder bejahte diese Frage.

 ?? RP-FOTO: MARKUS VAN OFFERN ?? Rund 70 Bürger informiert­en sich über ihre Rechte im Zuge des Planfestst­ellungsver­fahrens zum Neubau der B8n. Ein Fachanwalt gab Tipps und Informatio­nen zu Fragen rund um die Rechtslage, Einspruchs- und Klagemögli­chkeiten.
RP-FOTO: MARKUS VAN OFFERN Rund 70 Bürger informiert­en sich über ihre Rechte im Zuge des Planfestst­ellungsver­fahrens zum Neubau der B8n. Ein Fachanwalt gab Tipps und Informatio­nen zu Fragen rund um die Rechtslage, Einspruchs- und Klagemögli­chkeiten.

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