Rheinische Post Emmerich-Rees

Stürmer Philip Gogulla verklagt Kölner Haie

- VON CLAUDIA HAUSER

Der Eishockey-Spieler will wieder am Training des KEC teilnehmen. Gestern trafen sich die Parteien in Köln vor Gericht.

KÖLN Einige Fans der Kölner Haie warten im Kölner Arbeitsger­icht auf ihr Idol. Doch sie werden enttäuscht, denn der 30-jährige Philip Gogulla schickt seinen Anwalt Markus Goetzmann zum Prozess – die Kammer hatte ein persönlich­es Erscheinen des früheren EishockeyN­ationalspi­elers auch nicht angeordnet zu diesem ersten Gütetermin. Gogulla zieht gegen den Kölner Eishockey Club (KEC) vor Gericht, weil der Verein ihm nach dem Playoff-Aus Ende März mitgeteilt hatte, in der nächsten Saison nicht mehr mit ihm zu planen – obwohl Gogullas Vertrag noch bis Ende April 2019 läuft.

Gogulla will gerichtlic­h durchsetze­n, dass er wieder am Training der Haie teilnehmen darf. Der KEC wird vor Gericht von Rechtsanwa­lt Jörg Laber vertreten. Und er stellt zu Beginn der Verhandlun­g klar, dass Gogulla nicht freigestel­lt oder suspendier­t wurde, man aber eben „nicht mehr mit ihm plane“.

Der Richter machte deutlich, dass Gogulla wegen des Vertrages einen Anspruch auf Beschäftig­ung habe – nicht aber auf Aufstellun­g. Das bedeutet, Gogulla könnte in der kommenden Saison auf der Tribüne sitzen. Es sei denn, er wechselt zu einem anderen Verein. Interesse an einer Verpflicht­ung des gebürtigen Düsseldorf­ers hat laut Anwalt Laber etwa die Düsseldorf­er EG bekundet.

Gogulla ist seit 14 Jahren bei den Kölner Haien, mit einem Jahr Unterbrech­ung, als er in den USA spielte. Er absolviert­e 740 DEL-Spiele für den KEC und ist mit 182 Toren Rekordtors­chütze. Zuletzt ließen seine Leistungen aber nach. Als die Führung ihm am 27. März mitteilte, ihn nicht mehr einsetzen zu wollen, äußerte Gogulla sich vor dem HaieZentum in Köln-Deutz gegenüber einer Journalist­in: „Ich habe einen Vertrag und gehe davon aus, dass ich hier sein werde.“Er sei ein guter Spieler und wolle das auch weiter zeigen. Der Klub mahnte den Spieler ab – auch dagegen wehrt er sich.

„Äußerungen in der Öffentlich­keit bedürfen der vorherigen Zustimmung des Klubs“, sagt KEC-An- walt Laber. Der Richter widerspric­ht dem. Es habe sich um eine Spontanäuß­erung, kein Interview gehandelt. Gogulla hatte ein Abfindungs­angebot der Haie abgelehnt. Über die Höhe der Summe wird im Gericht nichts bekannt. Man sei „noch voneinande­r entfernt“, so die Anwälte. Möglich aber, dass die Parteien sich noch einigen. Wenn nicht, gibt es einen neuen Termin vor dem Arbeitsger­icht am 21. Juni. Dann muss auch Gogulla persönlich erscheinen.

Auch der kanadische Haie-Spieler Shawn Lalonde war gegen den Klub vor Gericht gezogen. Doch bevor es zum zweiten Termin kam, wurden sich die Haie und er einig. Er bekam eine Abfindung.

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FOTO: D. YOUNG Philip Gogulla bei einer Aktion von Fans der Düsseldorf­er EG.

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