Nationalversammlung in der Paulskirche
Seit Beginn der 1840er Jahre hatte eine revolutionäre Welle ganz Europa erfasst. In Deutschland mündeten die Forderungen nach Grund- und Freiheitsrechten sowie nationaler Einheit im ersten deutschen Parlament: der Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche. Sie tagte am 18. Mai 1848 zum ersten Mal. Gewählt worden waren die Abgeordneten von freien, selbstständigen Männern, je nach Einzelstaat des Deutschen Bundes war das Wahlverfahren recht unterschiedlich verlaufen. Das neue Parlament wählte sich als Präsidenten den liberalen Politiker Heinrich von Gagern. Im Dezember 1848 verabschiedete die Nationalversammlung ihr bedeutendstes Werk: das „Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes“. Es handelte sich um den ersten Katalog von Bürger- und Menschenrechten, die in Deutschland Gültigkeit erlangten. In den Grundrechten war die Gleichheit vor dem Gesetz ebenso verankert wie Freiheitsrechte, so die Meinungs- und Pressefreiheit, und die Abschaffung der Todesstrafe. An der Errichtung eines deutschen Nationalstaats unter dem Kaiser als Staatsoberhaupt jedoch scheiterte die Nationalversammlung. Nachdem die restaurativen Kräfte im Land wieder erstarkt waren, der preußische König das Amt des „Kaisers der Deutschen“abgelehnt hatte und der Rückhalt der Bevölkerung schwand, löste sich das Parlament nach einem Jahr wieder auf.