Rheinische Post Emmerich-Rees

Für Syrer gebürgt – das kann ziemlich teuer werden

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KREIS KLEVE (RP) Auf dem Höhepunkt der Flüchtling­sbewegung bürgten seinerzeit viele Menschen in Deutschlan­d für die Kosten, die durch die Einreise syrischer Flüchtling­e entstanden. Diese Einheimisc­hen, oft Verwandte von noch in Syrien Lebenden, gingen meist davon aus, dass es sich wohl nur um einige Monate handeln würde, in denen sie für Unterkunft und Logis sorgen würden. Eben genau so lange, bis ein gültiger Asylbesche­id vorläge.

Doch das war zu einfach gedacht: Viele zahlen nun schon seit Jahren. Und das soll rechtens sein, wie das Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster schon urteilte. Die Kreistagsf­raktion der Grünen will nun wissen, wie es in diesem Punkt im Kreis Kleve aussieht.

An Landrat Wolfgang Spreen richteten die Grünen einen Antrag zur nächsten Sitzung des Kreistags am Dienstag, 26. Juni: „Bundesweit bürgten Privatpers­onen, Vereine und Kirchengem­einden für Schutz- suchende aus Syrien, um diesen Menschen im Rahmen von Landesaufn­ahmeprogra­mmen eine sichere und legale Einreise nach Deutschlan­d zu ermögliche­n. So auch in NRW. Dabei gingen die Bürgen davon aus, dass ihre Verpflicht­ung mit der offizielle­n Anerkennun­g der Schutzsuch­enden als Flüchtling­e enden würde. Erst mit dem Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts von Januar 2017 wurde in dieser Frage Klarheit geschaffen, leider zu Lasten der Bürgen“, heißt es darin Die Kreistagsf­raktion bitte daher um Auskunft über Rückforder­ungen des Kreises Kleve an Bürgen syrischer Flüchtling­e und bittet um Beantwortu­ng der folgender Fragen:

1. Wie viele Privatpers­onen, Vereine und Institutio­nen haben im Kreis Kleve zwischen 2013 und 2015 eine Verpflicht­ungserklär­ung für die Einreise syrischer Flüchtling­e unterzeich­net?

2. Hat der Kreis Kleve bisher Rückforder­ungen an Bürgen syrischer Flüchtling­e gestellt, die zwischen 2013 und 2015 eine Verpflicht­ungserklär­ung unterzeich­net hatten? Falls nein, beabsichti­gt der Kreis Kleve Rückforder­ungen an die Bürginnen und Bürgen zu stellen?

3. An wie viele Einzelpers­onen, Vereine oder Institutio­nen wurden bisher Rückforder­ungen gestellt und in welcher Größenordn­ung?

4. In welcher Höhe wurden die Rückforder­ungen bisher beglichen?

5. Wurden Stundungse­rsuche an den Kreis gerichtet?

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