Tatverdächtiger Iraker verhaftet
Die Mutter der in Wiesbaden vergewaltigten und ermordeten 14-Jährigen wandte sich an die Kanzlerin. Die Behörden stehen unter Druck, weil Ali B. und seine Familie unbehelligt ausfliegen konnten.
BERLIN/DÜSSELDORF Auf Bitten der Bundespolizei haben kurdische Sicherheitskräfte den 20-jährigen Ali B. als mutmaßlichen Mörder der 14jährigen Susanna F. im Nordirak festgenommen. Deutschland bemüht sich um eine Auslieferung. Die Behörden geraten unter Druck, weil B. mit sieben Familienangehörigen und widersprüchlichen Papieren über den Flughafen Düsseldorf in seine irakische Heimat fliehen konnte. Er war 2015 als Flüchtling nach Deutschland gekommen, sein Asylgesuch war jedoch abgelehnt worden. Es laufen gegen ihn mehrere Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen Raubes. Nun steht er unter dem Verdacht, die 14-Jährige in Wiesbaden vergewaltigt und ermordet zu haben.
Ihre Mutter hatte am 1. Juni noch einen öffentlichen „Hilferuf“über Facebook an Bundeskanzlerin Angela Merkel gesandt und sich darüber beklagt, dass die Behörden erst zwei Wochen nach der Vermisstenanzeige langsam zu suchen begannen. Am 2. Juni war der Tatverdäch- tige von Düsseldorf über Istanbul nach Erbil geflogen. Das Opfer war vermutlich schon in der Nacht zum 23. Mai getötet worden.
„Wir haben offenbar ein Kontrolldefizit an unseren Flughäfen“, sagte SPD-Innenexperte Burkhard Lischka. Anders könne er sich „nicht erklären, dass ein Krimineller mit Tickets, die auf andere Namen ausgestellt sind, ohne Probleme ausreisen kann“, erklärte er und fügte hinzu: „Das müssen wir ändern.“B. und seine Familie hatten irakische Laissez-passer-Papiere (Passersatz) vorgelegt, die die Bundespolizei auch kontrollierte. Einen Abgleich mit den Tickets nahm sie nicht vor, da dies „derzeit rechtlich nicht möglich“sei. Eine solche Kontrolle gibt es bei Fluglinien, wenn es für das Zielland vorgeschrieben ist. Bei der Türkei ist das nicht der Fall.
„Die Kollegen haben keinen Fehler begangen“, sagte Ernst Walter, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft. Die Papiere seien echt gewesen. Zum Zeitpunkt der Ausreise sei B. auch noch kein Tatverdächtiger gewesen. „Die Familie sollte ohnehin abgeschoben werden, und wenn sie freiwillig ausreist und den Flug auch noch selbst bezahlt, halten wir sie bestimmt nicht auf“, betonte Walter.
Noch ist unklar, wann und von wem die Familie die Papiere in arabischer Sprache bekam. Geklärt werden muss auch, woher die Familie das Geld hatte, um alle Tickets bar bezahlen zu können. Die Festnahme des Tatverdächtigen erfolgte in der Nacht zu Freitag gegen 2 Uhr. „Wir verfügen über ein hervorragendes Netzwerk in der Region“, hieß es aus Kreisen der Bundespolizei. Es sei die Bitte an die dortigen Kollegen gegangen, einen Schwerpunkt auf die Festnahme des Flüchtigen zu legen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) gab die Festnahme am Rande der Innenministerkonferenz bekannt. „Dieser Erfolg ist Ergebnis der guten Zusammenarbeit zwischen den kurdischen Sicherheitsbehörden im Irak und der deutschen Bundespolizei“, erklärte er.
Der Mordfall wirft nach Ansicht des CDU-Innenexperten Mathias Middelberg auch ein Licht auf die „überlangen Asylklageverfahren“. B. hatte mit einer Klage seit Anfang 2017 seine Abschiebung aufhalten können. „Neben der personellen Ausstattung der Verwaltungsgerichte müssen wir im Bund prüfen, wo wir das Asylprozessrecht verändern“, sagte der innenpolitische Sprecher der Union. „Es darf nicht sein, dass ein abgelehnter Asylbewerber sein Aufenthaltsrecht allein durch eine Klage um deutlich mehr als ein Jahr verlängern kann“, so Middelberg.