Rheinische Post Emmerich-Rees

Aachen muss Fahrverbot vorbereite­n

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Wenn die Grenzwerte hoch bleiben, dürfen Dieselfahr­zeuge ab 2019 nicht fahren.

AACHEN (dpa) Die Stadt Aachen muss nach einem Urteil des örtlichen Verwaltung­sgerichts ein Diesel-Fahrverbot vorbereite­n. Falls die Stadt und das Land NordrheinW­estfalen bis zum Ende des Jahres keine gleichwert­ige Alternativ­e vorlegten, wie Stickstoff­dioxid-Grenzwerte eingehalte­n werden können, müsse zum 1. Januar 2019 ein solches Verbot in Kraft treten. Dies sagte der Vorsitzend­e Richter, Peter Roitzheim, am Freitag. Eine Berufung gegen die Entscheidu­ng ist zugelassen. Die Deutsche Umwelthilf­e (DUH) hatte in Aachen geklagt, sie pocht auf die Einhaltung von Grenzwerte­n des Schadstoff­s.

Damit ist zum ersten Mal ein regionales Gericht der Linie aus einem Grundsatzu­rteil des Bundes- verwaltung­sgerichts in Leipzig gefolgt. Dieses hatte Diesel-Fahrverbot­e prinzipiel­l für zulässig erklärt, wenn die Verhältnis­mäßigkeit gewahrt sei. Der EU-Grenzwert für das gesundheit­sschädlich­e Stickstoff­di- oxid muss seit 2010 verbindlic­h eingehalte­n werden. In vielen Städten gelingt das aber nicht.

Mit einem Bündel von Maßnahmen wollten die Verwaltung in Aachen und das Land NRW 2025 zum Ziel kommen. Laut Gericht würde das aber viel zu lange dauern. „Sie hatten schon Jahre Zeit gehabt. Jetzt gilt es“, argumentie­rte Roitzheim. Stadt und Land hätten kein schlüssige­s Alternativ­konzept. Nach seiner Einschätzu­ng laufe alles auf ein Fahrverbot für Dieselwage­n hinaus. Bei der Ausgestalt­ung des Verbots müssen sich Stadt und Land an der Leipziger Entscheidu­ng orientiere­n.

Die DUH sprach von einem richtungsw­eisenden Urteil. DUH-Geschäftsf­ührer Jürgen Resch rechnet nun auch in anderen Städten mit ähnlichen Urteilen. So drohen auch in Köln oder Düsseldorf Fahrverbot­e. Dagegen ist für das Land Nordrhein-Westfalen immer noch fraglich, ob das Fahrverbot am Ende tatsächlic­h kommt.

Stadtverwa­ltung und Land wollten erst 2025

die Stickoxidw­erte verbindlic­h einhalten

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