Rosenkrieg geht vor Gericht weiter
Ehestreit in Rees eskalierte: Verfahren gegen 51-Jährigen wegen Nötigung, Körperverletzung und Diebstahls wird eingestellt.
REES (mavi) Ein Rosenkrieg landete jetzt vor dem Amtsgericht in Emmerich. Ein 51-jähriger Gelderner musste sich wegen Nötigung, Diebstahl und Körperverletzung verantworten. Angezeigt hatte ihn seine Ex-Frau.
Was war passiert? Anfang 2017 eskaliert die Ehekrise des Angeklagten und seiner Frau, die damals gemeinsam in Rees lebten. Als die 51Jährige auf einer Tagung weilt, räumt er Gegenstände aus dem Haus. Sie kann kaum rekonstruieren, was alles fehlt. In der Folge tauscht sie die Schlösser aus. Er kommt nicht mehr rein, würde aber gerne weitere Wertgegenstände, die ihm gehören, holen. Unter anderem seine Ski-, die Taucherausrüstung, ein teures Fahrrad.
Am 9. Februar 2017 geht der Streit weiter. Der Angeklagte weiß, dass seine Frau die Terrassentür des Hauses in Rees oft unverschlossen lässt. Er „bricht“sozusagen ein, indem er unangekündigt ins Haus kommt. Er hört, dass die Frau im Bad ist. Im Flur begegnen sich die beiden. „Ich bin da und hole meine Sachen“, erklärt der 51-Jährige, habe er gesagt. Sie ist geschockt. Es wird geschrien. Sie ruft ihren Vater und die Polizei. Beim Versuch, weitere Dinge aus dem Haus zu holen, soll der Angeklagte seine Frau weggeschubst oder an die Wand gedrückt haben. Dabei könnte ihr Kopf gegen die Wand gestoßen sein. Das kann nicht eindeutig geklärt werden. Eine Ärztin hat die Frau noch am selben Tag untersucht und eine Kopfverletzung diagnostiziert.
Vor Gericht wird eine Liste von Dingen abgearbeitet, die der Angeklagte von der Frau gestohlen haben soll: CDs, Kochbücher, Weißbierglä- ser und und und – eine zermürbende, detaillierte Aufzählung. Zumal der Angeklagte beim Großteil der Dinge belegen kann, dass sie ihm gehören. Verteidigung und Staatsanwaltschaft sind sich einig: der Vorwurf des Diebstahls kann nicht aufrecht erhalten werden.
Aber was ist mit der Nötigung und der Körperverletzung? Der Verteidiger spricht von „falschen Verdächtigungen“der Ehefrau, vom „wirtschaftlichen Schaden“des Angeklagten. Die Staatsanwältin interveniert und verdeutlicht, dass der Angeklagte schon durch das Eindringen ins Haus einen emotionalen Schaden bei der Frau hinterlassen habe. Schlussendlich lässt sich die Verteidigung zähneknirschend auf die Einstellung des Verfahrens unter Auflagen ein: 1000 Euro an die Landeskasse.
Die Reeserin verließ nach ihrer Aussage – noch vor der Einstellung des Verfahrens – frustriert den Saal: „Sperren Sie ihn weg!“, rief sie der Richterin zu. Die Tür knallte.
Die Reeserin verließ nach ihrer Aussage frustriert den Saal: „Sperren Sie ihn weg!“, rief sie der
Richterin zu