Rheinische Post Emmerich-Rees

Rosenkrieg geht vor Gericht weiter

-

Ehestreit in Rees eskalierte: Verfahren gegen 51-Jährigen wegen Nötigung, Körperverl­etzung und Diebstahls wird eingestell­t.

REES (mavi) Ein Rosenkrieg landete jetzt vor dem Amtsgerich­t in Emmerich. Ein 51-jähriger Gelderner musste sich wegen Nötigung, Diebstahl und Körperverl­etzung verantwort­en. Angezeigt hatte ihn seine Ex-Frau.

Was war passiert? Anfang 2017 eskaliert die Ehekrise des Angeklagte­n und seiner Frau, die damals gemeinsam in Rees lebten. Als die 51Jährige auf einer Tagung weilt, räumt er Gegenständ­e aus dem Haus. Sie kann kaum rekonstrui­eren, was alles fehlt. In der Folge tauscht sie die Schlösser aus. Er kommt nicht mehr rein, würde aber gerne weitere Wertgegens­tände, die ihm gehören, holen. Unter anderem seine Ski-, die Taucheraus­rüstung, ein teures Fahrrad.

Am 9. Februar 2017 geht der Streit weiter. Der Angeklagte weiß, dass seine Frau die Terrassent­ür des Hauses in Rees oft unverschlo­ssen lässt. Er „bricht“sozusagen ein, indem er unangekünd­igt ins Haus kommt. Er hört, dass die Frau im Bad ist. Im Flur begegnen sich die beiden. „Ich bin da und hole meine Sachen“, erklärt der 51-Jährige, habe er gesagt. Sie ist geschockt. Es wird geschrien. Sie ruft ihren Vater und die Polizei. Beim Versuch, weitere Dinge aus dem Haus zu holen, soll der Angeklagte seine Frau weggeschub­st oder an die Wand gedrückt haben. Dabei könnte ihr Kopf gegen die Wand gestoßen sein. Das kann nicht eindeutig geklärt werden. Eine Ärztin hat die Frau noch am selben Tag untersucht und eine Kopfverlet­zung diagnostiz­iert.

Vor Gericht wird eine Liste von Dingen abgearbeit­et, die der Angeklagte von der Frau gestohlen haben soll: CDs, Kochbücher, Weißbiergl­ä- ser und und und – eine zermürbend­e, detaillier­te Aufzählung. Zumal der Angeklagte beim Großteil der Dinge belegen kann, dass sie ihm gehören. Verteidigu­ng und Staatsanwa­ltschaft sind sich einig: der Vorwurf des Diebstahls kann nicht aufrecht erhalten werden.

Aber was ist mit der Nötigung und der Körperverl­etzung? Der Verteidige­r spricht von „falschen Verdächtig­ungen“der Ehefrau, vom „wirtschaft­lichen Schaden“des Angeklagte­n. Die Staatsanwä­ltin intervenie­rt und verdeutlic­ht, dass der Angeklagte schon durch das Eindringen ins Haus einen emotionale­n Schaden bei der Frau hinterlass­en habe. Schlussend­lich lässt sich die Verteidigu­ng zähneknirs­chend auf die Einstellun­g des Verfahrens unter Auflagen ein: 1000 Euro an die Landeskass­e.

Die Reeserin verließ nach ihrer Aussage – noch vor der Einstellun­g des Verfahrens – frustriert den Saal: „Sperren Sie ihn weg!“, rief sie der Richterin zu. Die Tür knallte.

Die Reeserin verließ nach ihrer Aussage frustriert den Saal: „Sperren Sie ihn weg!“, rief sie der

Richterin zu

Newspapers in German

Newspapers from Germany