Streit um Raadtswäldchen landet vor Gericht
REES (ha) Wenn es darum geht, dass es nicht genügend Grundstücke für den privaten Häuslebauer in Rees gibt, dann kommt immer wieder das Gespräch auf das Raadtswäldchen, dem Grundstück zwischen Lidl und der Praxis El-Nounou.
Der alte Bebauungsplan sah eine Gemeinbedarfsfläche für einen Kindergarten vor, der neu aufgestellte Bebauungsplan für das Raadtswäldchen sieht Wohnbebauung vor. Ein Problem, denn Joachim Raadts, Eigentümer der entsprechenden Flurstücke, hat das Grundstück an den Aldi Konzern verkauft. Für dieses Gebiet wurde in der vergangenen Ratssitzung der Bebauungsplan aufgehoben, und parallel der neue auf den Weg gebracht. Wie in den meisten Städten möchten die Discounter expandieren. Sie folgten einem neuen Konzept, das die Einkaufsatmosphäre verbessern soll, mit breiteren Gängen, attraktiverer Präsentation und ansprechend dargestellter Ware. Das kann der Reeser Aldimarkt räumlich nicht leisten, insbesondere fehlt es an Parkraum. Daher klagt nun der neue Eigentü- mer Aldi gegen das Einzelhandelskonzept der Stadt Rees, das dort Wohnbebauung und Nahversorgung vorsieht, vor dem Verwaltungsgericht. Wie ein Blick auf ähnliche Situationen in anderen Städten zeigt, nutzen die Unternehmen mitunter Defizite oder Gesetzeslücken im Bebauungsplan, um eben doch auf solchen Flächen einen Lebensmittelmarkt errichten zu können.
Joachim Raadts hatte vor rund zwei Jahren in einem persönlichen Gespräch im Rathaus, bei dem auch der Bürgermeister zugegen war, den Vorschlag an die Stadt Rees herangetragen, dort Sozialen Wohnraum in größerem Stil zu schaffen. „Das hat die Stadt aber von sich gewiesen“, sagt Raadts. Daher der Verkauf an Aldi.
In der vergangenen Ratssitzung wurde bereits einstimmig beschlossen, dass „der Anregung, das Grundstück zugunsten einer Bebauung mit einem großflächigen Lebensmitteldiscounter zu überplanen, nicht entsprochen wird.“Dabei heißt es in der Begründung, dass es „das ausdrückliches Ziel dieses Bebauungsplanes ist, hier ein Wohnquartier zu entwickeln und die vorhandene Einzelhandelsnutzung in ihrem Bestand festzuschreiben.“Eben so, wie es im Einzelhandelskonzept festgeschrieben ist. Gewollt sei dort die Entwicklung eines attraktiven, innenstadtnahen Wohnquartiers.
Daher war es keine Überraschung, dass der Rat gegen die Ansiedlung eines Discounters votierte. Entscheiden muss nun das Gericht in Düsseldorf.