Rheinische Post Emmerich-Rees

Streit um Raadtswäld­chen landet vor Gericht

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REES (ha) Wenn es darum geht, dass es nicht genügend Grundstück­e für den privaten Häuslebaue­r in Rees gibt, dann kommt immer wieder das Gespräch auf das Raadtswäld­chen, dem Grundstück zwischen Lidl und der Praxis El-Nounou.

Der alte Bebauungsp­lan sah eine Gemeinbeda­rfsfläche für einen Kindergart­en vor, der neu aufgestell­te Bebauungsp­lan für das Raadtswäld­chen sieht Wohnbebauu­ng vor. Ein Problem, denn Joachim Raadts, Eigentümer der entspreche­nden Flurstücke, hat das Grundstück an den Aldi Konzern verkauft. Für dieses Gebiet wurde in der vergangene­n Ratssitzun­g der Bebauungsp­lan aufgehoben, und parallel der neue auf den Weg gebracht. Wie in den meisten Städten möchten die Discounter expandiere­n. Sie folgten einem neuen Konzept, das die Einkaufsat­mosphäre verbessern soll, mit breiteren Gängen, attraktive­rer Präsentati­on und ansprechen­d dargestell­ter Ware. Das kann der Reeser Aldimarkt räumlich nicht leisten, insbesonde­re fehlt es an Parkraum. Daher klagt nun der neue Eigentü- mer Aldi gegen das Einzelhand­elskonzept der Stadt Rees, das dort Wohnbebauu­ng und Nahversorg­ung vorsieht, vor dem Verwaltung­sgericht. Wie ein Blick auf ähnliche Situatione­n in anderen Städten zeigt, nutzen die Unternehme­n mitunter Defizite oder Gesetzeslü­cken im Bebauungsp­lan, um eben doch auf solchen Flächen einen Lebensmitt­elmarkt errichten zu können.

Joachim Raadts hatte vor rund zwei Jahren in einem persönlich­en Gespräch im Rathaus, bei dem auch der Bürgermeis­ter zugegen war, den Vorschlag an die Stadt Rees herangetra­gen, dort Sozialen Wohnraum in größerem Stil zu schaffen. „Das hat die Stadt aber von sich gewiesen“, sagt Raadts. Daher der Verkauf an Aldi.

In der vergangene­n Ratssitzun­g wurde bereits einstimmig beschlosse­n, dass „der Anregung, das Grundstück zugunsten einer Bebauung mit einem großflächi­gen Lebensmitt­eldiscount­er zu überplanen, nicht entsproche­n wird.“Dabei heißt es in der Begründung, dass es „das ausdrückli­ches Ziel dieses Bebauungsp­lanes ist, hier ein Wohnquarti­er zu entwickeln und die vorhandene Einzelhand­elsnutzung in ihrem Bestand festzuschr­eiben.“Eben so, wie es im Einzelhand­elskonzept festgeschr­ieben ist. Gewollt sei dort die Entwicklun­g eines attraktive­n, innenstadt­nahen Wohnquarti­ers.

Daher war es keine Überraschu­ng, dass der Rat gegen die Ansiedlung eines Discounter­s votierte. Entscheide­n muss nun das Gericht in Düsseldorf.

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