Schulstreit: Quik erklärt Landesbeschluss
Die CDU-Landtagsabgeordnete glaubt nicht, dass eine neue Regel für Realschulen in Wesel akut hilft.
WESEL (sep/rme) Die CDU-Landtagsabgeordnete Charlotte Quik hat sich zu einer schulpolitischen Entscheidung ihrer Landtagsfraktion gemeldet, die in Wesel Rückenwind ausgerechnet für das Linksbündnis bedeutet: Die schwarz-gelbe Koalition auf Landesebene hatte mit Unterstützung der AfD beschlossen, einen Hauptschulbildungsgang ab Realschulen künftig schon ab Klasse fünf möglich zu machen. Diese Entscheidung könnte auch den Streit um die Schulpolitik in Wesel befrieden. Bekanntlich sollen in Wesel 23 Schüler trotz vorwiegend Hauptschulempfehlung an der Re- alschule unterrichtet werden. Diesen Ausnahmefall hatte es das Linksbündnis in Wesel beschlossen. Der neue NRW-Beschluss könnte die Weseler Ausnahme nun zur Regel machen.
Die Landtagsabgeordnete Quik weist aber darauf hin, dass vom Landtagsbeschluss bis zur Änderung des Schulgesetztes und der anschließenden Umsetzung vor Ort in den Schulen die Zeitschiene bis zum neuen Schuljahr wahrscheinlich zu kurz sein wird, damit die 23 Weseler Schüler aktuell davon profitieren können. „Den Schülern, die jetzt durch den Beschluss des Links- bündnisses an die Realschule müssen, wird das somit wohl leider nicht weiterhelfen“, so Quik.
Ob eine Beschulung der Kinder mit Hauptschulempfehlung an der Realschule überhaupt durch die Bezirksregierung genehmigt wird, ist weiter offen. Während SPD-Fraktionschef Ludger Hovest glaubt, dass dies die Weseler Politik entscheidet, teilte Dezernent Rainer Benien nun mit, dass die Verwaltung noch auf eine Bestätigung durch die Bezirksregierung hinsichtlich der Entscheidung warte. Aus diesem Grund wiederum wartet die Konrad-DudenRealschule auch noch mit Zusagen an die Eltern der 23 Schüler. Für die Kinder werde an der Realschule keine fünfte Eingangsklasse gebildet, dafür gebe es keine Genehmigung, so Realschulleiterin Ina Gaastra. Die vier Eingangsklassen müssten von jetzt 22 bis 23 Kindern pro Klasse auf dann 28 bis 29 Schüler aufgestockt werden. Das bedeute jedoch, dass der Jahrgang voll ist und die Realschule künftig keine Kinder mehr aufnehmen kann, zum Beispiel Schulwechsler vom Gymnasium.
Charlotte Quik verweist weiter darauf, dass der NRW-Beschluss auch eine Alternative zur Gründung einer Gesamtschule aufzeige.