Maut kann auch die Abfallgebühr treffen
Ab 1. Juli gilt die Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen. Nicht ausgenommen sind Müll- und Friedhofsfahrzeuge. Der städtische Betrieb ASG Wesel rechnet mit rund 10.000 Euro Mehrkosten.
KREIS WESEL (sz) Vom 1. Juli an soll die Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen gelten – zwar sind davon ausgenommen Bundeswehr, Hilfsdienste, Straßenreinigung, Grünpflege, Busse und diverse andere Lkw. Nicht ausgenommen sind aber Müll- und Friedhofsfahrzeuge, für Trecker in der Ernte ist eine Ausnahmegenehmigung offenbar noch in der Diskussion. Landwirtschaftliche Lohnunternehmen fallen aber unter die Mautpflicht.
Im Bereich der Müllabfuhr hat bislang niemand im Blick, wie sich die Maut genau in Euro und Cent auf die Abfallgebühren auswirken wird. Ulrich Streich vom Betrieb ASG, Tochterunternehmen der Stadt Wesel, nennt die B 8, die B 58 und auch die B 57, die Müllfahrzeuge nutzen, unter anderem auf dem Weg zur Müllverbrennungsanlage
Während die Bauernverbände noch um eine Befreiung ringen, sind Lohnunternehmer von
der Maut betroffen
Asdonkshof. „Genau können wir das jetzt noch nicht berechnen“, sagt der ASG-Chef. Die Fahrzeuge bekommen eine sogenannte Onboard-Unit, ein Gerät, das die Strecke und die Kosten registriert. Man werde die ersten Monate erstmal abwarten müssen. Im Prinzip funktioniert die Maut auch ohne Säulen. Jeder Lkw bekommt ein Gerät an Bord, das die Fahrten registriert, die Gebühren werden dann bezahlt. Die Säulen kontrollieren lediglich, ob korrekt abgerechnet wurde. Ulrich Streich geht aber davon aus, dass das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zumindest anfangs mobil streng kontrollieren wird. Und die Kosten? „Wir schätzen rund 10.000 Euro Mehrkosten“, sagt Streich. „Bei einem Gesamthaushalt von acht bis neun Millionen ist nicht mit einem großen Sprung der Gebühren zu rechnen.“
In Schermbeck und Hünxe kann man die Auswirkungen für die Müllgebühr noch nicht absehen, diese Kommunen entsorgen den Abfall nicht selbst und die beauftragten Unternehmen sind mit diesem Thema noch nicht auf sie zugekommen.
Manche Fragen sind auch noch offen. Was ist beispielsweise mit den städtischen Lkw, die nicht ausgenommen sind? „Wir haben keine Lkw über 7,5 Tonnen“, sagt Klaus Stratenwerth von der Gemeinde Hünxe. „Außerdem transportieren wir nicht gewerbsmäßig Güter.“Denn das, gibt Stratenwerth zu bedenken, hätte noch andere Folgen: „Die Mitarbeiter müssten regelmäßige Schulungen besuchen, die Lenkzeiten einhalten“, eben alle Pflichten befolgen, die Berufsfahrer auch haben.
Während die Bauernverbände noch um eine Befreiung ringen, sind Lohnunternehmer von der Maut betroffen – die Unternehmen, die große Maschinen samt Fahrer für die Ernte und andere Gelegenheiten vermieten. „Wir waren stolz, dass die modernen großen Trecker Tempo 50 fahren können“, erläutert Dorle Kok vom Lohnunternehmen Kok in Drevenack. Doch genau diese Trecker fallen jetzt unter die Mautpflicht. „Wir haben sie auf 40 Stundenkilometer herunterreguliert, sie sind verplombt und geprüft worden.“
Damit ist das Problem für das Unternehmen gelöst, doch: „Das ist doch ein Ärgernis für die Allgemeinheit, wenn wieder alle hinter langsamen Traktoren hängen, beispielsweise auf der B 58 auf dem Weg zur Autobahn“, kritisiert Dorle Kok die Neuregelung, „mit so einer Politik schaden die uns allen“.