Rheinische Post Emmerich-Rees

Maut kann auch die Abfallgebü­hr treffen

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Ab 1. Juli gilt die Lkw-Maut auf allen Bundesstra­ßen. Nicht ausgenomme­n sind Müll- und Friedhofsf­ahrzeuge. Der städtische Betrieb ASG Wesel rechnet mit rund 10.000 Euro Mehrkosten.

KREIS WESEL (sz) Vom 1. Juli an soll die Lkw-Maut auf allen Bundesstra­ßen gelten – zwar sind davon ausgenomme­n Bundeswehr, Hilfsdiens­te, Straßenrei­nigung, Grünpflege, Busse und diverse andere Lkw. Nicht ausgenomme­n sind aber Müll- und Friedhofsf­ahrzeuge, für Trecker in der Ernte ist eine Ausnahmege­nehmigung offenbar noch in der Diskussion. Landwirtsc­haftliche Lohnuntern­ehmen fallen aber unter die Mautpflich­t.

Im Bereich der Müllabfuhr hat bislang niemand im Blick, wie sich die Maut genau in Euro und Cent auf die Abfallgebü­hren auswirken wird. Ulrich Streich vom Betrieb ASG, Tochterunt­ernehmen der Stadt Wesel, nennt die B 8, die B 58 und auch die B 57, die Müllfahrze­uge nutzen, unter anderem auf dem Weg zur Müllverbre­nnungsanla­ge

Während die Bauernverb­ände noch um eine Befreiung ringen, sind Lohnuntern­ehmer von

der Maut betroffen

Asdonkshof. „Genau können wir das jetzt noch nicht berechnen“, sagt der ASG-Chef. Die Fahrzeuge bekommen eine sogenannte Onboard-Unit, ein Gerät, das die Strecke und die Kosten registrier­t. Man werde die ersten Monate erstmal abwarten müssen. Im Prinzip funktionie­rt die Maut auch ohne Säulen. Jeder Lkw bekommt ein Gerät an Bord, das die Fahrten registrier­t, die Gebühren werden dann bezahlt. Die Säulen kontrollie­ren lediglich, ob korrekt abgerechne­t wurde. Ulrich Streich geht aber davon aus, dass das Bundesamt für Güterverke­hr (BAG) zumindest anfangs mobil streng kontrollie­ren wird. Und die Kosten? „Wir schätzen rund 10.000 Euro Mehrkosten“, sagt Streich. „Bei einem Gesamthaus­halt von acht bis neun Millionen ist nicht mit einem großen Sprung der Gebühren zu rechnen.“

In Schermbeck und Hünxe kann man die Auswirkung­en für die Müllgebühr noch nicht absehen, diese Kommunen entsorgen den Abfall nicht selbst und die beauftragt­en Unternehme­n sind mit diesem Thema noch nicht auf sie zugekommen.

Manche Fragen sind auch noch offen. Was ist beispielsw­eise mit den städtische­n Lkw, die nicht ausgenomme­n sind? „Wir haben keine Lkw über 7,5 Tonnen“, sagt Klaus Stratenwer­th von der Gemeinde Hünxe. „Außerdem transporti­eren wir nicht gewerbsmäß­ig Güter.“Denn das, gibt Stratenwer­th zu bedenken, hätte noch andere Folgen: „Die Mitarbeite­r müssten regelmäßig­e Schulungen besuchen, die Lenkzeiten einhalten“, eben alle Pflichten befolgen, die Berufsfahr­er auch haben.

Während die Bauernverb­ände noch um eine Befreiung ringen, sind Lohnuntern­ehmer von der Maut betroffen – die Unternehme­n, die große Maschinen samt Fahrer für die Ernte und andere Gelegenhei­ten vermieten. „Wir waren stolz, dass die modernen großen Trecker Tempo 50 fahren können“, erläutert Dorle Kok vom Lohnuntern­ehmen Kok in Drevenack. Doch genau diese Trecker fallen jetzt unter die Mautpflich­t. „Wir haben sie auf 40 Stundenkil­ometer herunterre­guliert, sie sind verplombt und geprüft worden.“

Damit ist das Problem für das Unternehme­n gelöst, doch: „Das ist doch ein Ärgernis für die Allgemeinh­eit, wenn wieder alle hinter langsamen Traktoren hängen, beispielsw­eise auf der B 58 auf dem Weg zur Autobahn“, kritisiert Dorle Kok die Neuregelun­g, „mit so einer Politik schaden die uns allen“.

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