Wahrheitsgehalt
Zu „Tatverdächtiger Iraker verhaftet“(RP vom 9. Juni): Bemerkenswert ist, dass die „Gefährlichkeit des Irak“plötzlich keine Rolle mehr spielt, wenn ein Mitglied der Familie unter Strafverfolgung steht, zudem der Asylantrag bereits abgelehnt war. Und er floh von hier genau in die Arme der Volksgruppe (Kurden), die ihn angeblich vorher verfolgt hat. Was ein bestimmtes Licht auf den Wahrheitsgehalt bestimmter Begründungen Asylsuchender wirft!