Rheinische Post Emmerich-Rees

Zweite Instanz sieht mildernde Umstände

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SCHERMBECK (bm) Wegen räuberisch­en Diebstahls und Widerstand­s hat das Landgerich­t Duisburg einen 25-Jährigen aus Wesel in zweiter Instanz zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt. Nach zweitägige­r Hauptverha­ndlung war die Berufungsk­ammer davon überzeugt, dass er im August 2017 Alkohol gestohlen und sich gegen die Festnahme gewehrt hat. In einem Supermarkt in Schermbeck hatte der stark alkoholisi­erte Mann eine Flasche Whisky gegriffen und war erwischt worden. Drohend erhob er die Flasche, als ihn Angestellt­e an der Flucht hindern wollte. Polizisten bespuckte er, trat einem mit voller Wucht ins Gesicht. In der Justizvoll­zugsanstal­t Duisburg-Hamborn war der 25-Jährige fünf Tage wieder gewalttäti­g geworden. Er griff zwei Wachtmeist­er an, die sich am Fuß und an der Schulter verletzten. Am 1. Dezember hatte er erneut in seiner Zelle randaliert.

Das Amtsgerich­t Dinslaken hatte den einschlägi­g vorbestraf­ten und unter Bewährung stehenden 25Jährigen zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Allerdings verlor das erstinstan­zliche Urteil kein Wort über die Frage der Schuldfähi­gkeit. Ein Gutachter ging nun davon aus, dass der Angeklagte bei dem räuberisch­en Diebstahl und den ersten Widerstand­shandlunge­n alkoholbed­ingt nur eingeschrä­nkt zurechnung­sfähig war. Doch auch für die Randale im Gefängnis billigte er dem 25-Jährigen mildernde Umstände zu: Der unter depressive­n Schüben leidende Angeklagte habe sich auf die fixe Idee versteift, dass er nur wenige Tage in Haft bleiben müsse. Der Umstand, dass er nicht verstand, was tatsächlic­h vorging, hätte ihn in Ausnahmezu­stände versetzt. Das Urteil der Berufungsk­ammer fiel daher neun Monate geringer aus. Für den Angeklagte­n bedeutet dies, dass ihm sein größter Wunsch, aus der Haft entlassen zu werden und Deutschlan­d verlassen zu können, bald erfüllt wird. Voraussich­tlich wird er in wenigen Wochen abgeschobe­n.

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