Zweite Instanz sieht mildernde Umstände
SCHERMBECK (bm) Wegen räuberischen Diebstahls und Widerstands hat das Landgericht Duisburg einen 25-Jährigen aus Wesel in zweiter Instanz zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt. Nach zweitägiger Hauptverhandlung war die Berufungskammer davon überzeugt, dass er im August 2017 Alkohol gestohlen und sich gegen die Festnahme gewehrt hat. In einem Supermarkt in Schermbeck hatte der stark alkoholisierte Mann eine Flasche Whisky gegriffen und war erwischt worden. Drohend erhob er die Flasche, als ihn Angestellte an der Flucht hindern wollte. Polizisten bespuckte er, trat einem mit voller Wucht ins Gesicht. In der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn war der 25-Jährige fünf Tage wieder gewalttätig geworden. Er griff zwei Wachtmeister an, die sich am Fuß und an der Schulter verletzten. Am 1. Dezember hatte er erneut in seiner Zelle randaliert.
Das Amtsgericht Dinslaken hatte den einschlägig vorbestraften und unter Bewährung stehenden 25Jährigen zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Allerdings verlor das erstinstanzliche Urteil kein Wort über die Frage der Schuldfähigkeit. Ein Gutachter ging nun davon aus, dass der Angeklagte bei dem räuberischen Diebstahl und den ersten Widerstandshandlungen alkoholbedingt nur eingeschränkt zurechnungsfähig war. Doch auch für die Randale im Gefängnis billigte er dem 25-Jährigen mildernde Umstände zu: Der unter depressiven Schüben leidende Angeklagte habe sich auf die fixe Idee versteift, dass er nur wenige Tage in Haft bleiben müsse. Der Umstand, dass er nicht verstand, was tatsächlich vorging, hätte ihn in Ausnahmezustände versetzt. Das Urteil der Berufungskammer fiel daher neun Monate geringer aus. Für den Angeklagten bedeutet dies, dass ihm sein größter Wunsch, aus der Haft entlassen zu werden und Deutschland verlassen zu können, bald erfüllt wird. Voraussichtlich wird er in wenigen Wochen abgeschoben.