Zuwanderer häufig Opfer von Straftaten anderer Zuwanderer
(dpa) Im ersten Quartal 2018 sind zehn von elf Todesopfern einer Straftat, bei der mindestens ein Zuwanderer als tatverdächtig gilt, ebenfalls Zuwanderer gewesen. Dies geht aus einer Auswertung des Bundeskriminalamtes (BKA) zum Thema „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“hervor. Ein Opfer hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
Insgesamt seien von Januar bis März 89 Straftaten gegen das Leben registriert worden, bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde, hieß es. Bei der überwiegenden Zahl der Fälle blieb es bei einer versuchten Tötung. Bei insgesamt 64 Ermittlungen waren ausschließlich Zuwanderer auf Täter- und Opferseite beteiligt, wie das BKA mitteilte.
Zuwanderer im Sinne der Statistik sind Asylbewerber, anerkannte Flüchtlinge, Ausländer mit Duldungsstatus sowie Menschen, die sich unerlaubt in Deutschland aufhalten.
Die Zahl der Straftaten, bei denen mindestens ein Zuwanderer als tatverdächtig gilt, ist in den ersten drei Monaten 2018 gestiegen. Im Vergleich zum letzten Quartal 2017 erhöhte sich die Zahl um 4200 Fälle auf 66.200, wie aus der Auswertung hervorgeht. Die meisten davon betrafen Vermögens- und Fälschungsdelikte (28 Prozent) – und innerhalb dieser vorrangig Fälle von Beförderungserschleichung (55 Prozent).
Verstöße gegen das Ausländerrecht sind generell nicht berücksichtigt.