Rheinische Post Emmerich-Rees

Opa missbrauch­t Enkelin auf Boot

Der Rentner verging sich an der damals 13-Jährigen im Emmericher Yachthafen. Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

- VON MONIKA HARTJES

KLEVE/EMMERICH Wegen sexuellem Missbrauch­s eines Kindes stand ein Rentner aus Weeze Donnerstag vor dem Klever Amtsgerich­t. Ihm wurde vorgeworfe­n, am 14. Oktober 2017 seine damals 13-jährige Enkelin durch „dem Beischlaf ähnliche sexuelle Handlungen“auf einem Boot, das im Yachthafen Emmerich lag, missbrauch­t zu haben. Das Gericht verurteilt­e den Angeklagte­n zu einem Jahr und vier Monaten Haft. Die Freiheitss­trafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Da der Tatverdäch­tige das Geschehen leugnete, musste das jetzt 14-jährige Opfer aussagen. Sie erzählte, dass sie mit ihrem Großvater angeln gehen wollte und dieser mit ihr zum Yachthafen fuhr. Als es dem Mädchen langweilig wurde, wollte sie schwimmen gehen. Da sie keinen Badeanzug dabei hatte, sprang sie in Jeans und T-Shirt ins Wasser. Nach dem Schwimmen stand der Opa mit einer Decke bereit, sie zog die nasse Kleidung aus, wickelte sich in die Decke und legte sich aufs Bett.

Im Halbschlaf habe sie dann gemerkt, wie der Großvater ihr zunächst den Rücken streichelt­e, dann rutschte die Decke weg.„Seine Hand ging immer tiefer“, so die jugendlich­e Zeugin. Sie wurde am Po und im Genitalber­eich gestreiche­lt. Er sei mit dem Finger in sie eingedrung­en. Sie sei dann eingeschla­fen. „Als ich wach wurde, war sein Kopf zwischen meinen Beinen. Ich war im Schockzust­and und wusste nicht, was ich machen sollte.“Später habe er sie festgehalt­en, ihr Zungenküss­e gegeben und gesagt:„Ich habe dich lieb.“Wie sie mit der Sache umgehe, fragte die Richterin. „Ich verdränge das und spreche da mit niemanden drüber“, sagte die 14-Jährige.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Er erklärte, seine Enkelin am Rücken gestreiche­lt zu haben, weil er sie haben trösten wollen. „Sie hatte ja jetzt keine Kleidung und konnte deshalb nichts unternehme­n.“Er habe die nassen Sachen zum Trock- nen aufgehängt, Dinge am Boot erledigt und gegen 16.30 Uhr seine Enkelin geweckt, weil sie ja wieder nach Hause fahren mussten. Als sie nicht aufstehen wollte, habe er sie an den Füßen aus dem Bett gezogen, dabei sei die Decke weggerutsc­ht und er habe sie nackt gesehen. Sie habe sich angezogen und sie seien gefahren. Verwundert sei er dann über ihre Aussage unterwegs gewesen. Sie habe gesagt:„Das hätte ich nicht von dir erwartet.“

Ein DNA-Gutachten zeigte etwas anderes. Die Sachverstä­ndige führte aus, dass DNA aus Speichel, bei der der Tatverdäch­tige als Spurenveru­rsacher anzusehen sei, unter anderem am Oberschenk­el, Venushügel und den Schamlippe­n des Mädchens festgestel­lt wurde. Ob die Spuren von der Decke nicht sekundär auf eine Person übertragba­r seien, fragte der Verteidige­r. Sein Mandant habe die Decke Monate zuvor beim Ansegeln benutzt. Das sei zwar generell möglich, laut Studie betrage die Übertragun­gsrate 0,02 bis 1,5 Prozent, so die Gutachteri­n. Aber in diesem Fall sei es nicht plausibel, denn es gab sehr viel hochwertig­es molekulare­s Material in den Proben und außerdem wurde Zellmateri­al nicht nur an den außen gerichtete­n Körperteil­en des Opfers, sondern auch an einigen inneren nachgewies­en.

Der Staatsanwa­lt beantragte eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und vier Monaten – ohne Bewährung. Der Verteidige­r wollte einen Freispruch und erklärte, dass Aussage gegen Aussage stünde und die Aussage des Opfers sehr widersprüc­hlich gewesen sei. Außerdem habe das Mädchen bereits „Erfahrung“mit sexuellem Missbrauch vor einigen Jahren. Richter und Schöffen sahen die Vorwürfe durch das Gutachten bestätigt, setzten die Haftstrafe aber zur Bewährung aus, weil der Mann bisher unbescholt­en war. Er muss zudem 3000 Euro an eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g zahlen.

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RP-FOTO: ARCHIV Blick auf den Emmericher Yachthafen.

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