Rheinische Post Emmerich-Rees

Körperverl­etzung: Gerichtsur­teil nach vier Jahren

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EMMERICH (mavi) Zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätze­n á 30 Euro ist ein 35-jähriger Emmericher vor dem Amtsgerich­t verurteilt worden, der sich für eine gemeinscha­ftliche schwere, das Leben gefährdend­e Körperverl­etzung bei vermindert­er Schuldfähi­gkeit verantwort­en musste.

Bereits im Juli 2014 kam es zu dem Vorfall bei einer Privatpart­y in Emmerich. Offenbar kam das Gerücht auf, das Opfer habe vor, etwas zu stehlen. Der heute 53-jähriger Ex-Emmericher wurde von dem Angeklagte­n und weiteren zwei oder drei Männern angegriffe­n, mit Faustschlä­gen und am Boden liegend mit Tritten schwer verletzt. Die Gruppe war stark alkoholisi­ert. Der Angeklagte konnte sich an Details nicht mehr erinnern. Zeigte sich aber geständig: „Ich bereue meine Tat.“

Der heute in Magdeburg lebende Mann erlitt drei Rippenbrüc­he, eine Rippe beschädigt­e die Lunge. Dies sowie Prellungen, ein abgebroche­ner Zahn und eine gebrochene Nase bescherten dem Opfer „sechs bis acht Wochen Schmerzen“. Eine Woche blieb der 53-Jährige im Spital. Im Gerichtssa­al erkannte er den 35-Jährigen als denjenigen, der den ersten Schlag ausübte.

Der Schlachtho­f-Mitarbeite­r hat einen ersten Gerichtste­rmin platzen lassen und war lange vom Erdboden verschwund­en. Im Juli wurde er bei einer Kontrolle festgenomm­en und saß seither in U-Haft.

Ein Mittäter wurde vor Gericht bereits freigespro­chen, weil kein Zeuge etwas zur Tat sagen konnte. Dass der jetzt Angeklagte trotzdem geständig war, kam ihm beim Urteil zugute. Als lebensgefä­hrdend wurde die Behandlung der Lunge im Nachgang eingeordne­t. Deshalb musste sich der 35-Jährige auch dafür verantwort­en. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte.

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