Körperverletzung: Gerichtsurteil nach vier Jahren
EMMERICH (mavi) Zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen á 30 Euro ist ein 35-jähriger Emmericher vor dem Amtsgericht verurteilt worden, der sich für eine gemeinschaftliche schwere, das Leben gefährdende Körperverletzung bei verminderter Schuldfähigkeit verantworten musste.
Bereits im Juli 2014 kam es zu dem Vorfall bei einer Privatparty in Emmerich. Offenbar kam das Gerücht auf, das Opfer habe vor, etwas zu stehlen. Der heute 53-jähriger Ex-Emmericher wurde von dem Angeklagten und weiteren zwei oder drei Männern angegriffen, mit Faustschlägen und am Boden liegend mit Tritten schwer verletzt. Die Gruppe war stark alkoholisiert. Der Angeklagte konnte sich an Details nicht mehr erinnern. Zeigte sich aber geständig: „Ich bereue meine Tat.“
Der heute in Magdeburg lebende Mann erlitt drei Rippenbrüche, eine Rippe beschädigte die Lunge. Dies sowie Prellungen, ein abgebrochener Zahn und eine gebrochene Nase bescherten dem Opfer „sechs bis acht Wochen Schmerzen“. Eine Woche blieb der 53-Jährige im Spital. Im Gerichtssaal erkannte er den 35-Jährigen als denjenigen, der den ersten Schlag ausübte.
Der Schlachthof-Mitarbeiter hat einen ersten Gerichtstermin platzen lassen und war lange vom Erdboden verschwunden. Im Juli wurde er bei einer Kontrolle festgenommen und saß seither in U-Haft.
Ein Mittäter wurde vor Gericht bereits freigesprochen, weil kein Zeuge etwas zur Tat sagen konnte. Dass der jetzt Angeklagte trotzdem geständig war, kam ihm beim Urteil zugute. Als lebensgefährdend wurde die Behandlung der Lunge im Nachgang eingeordnet. Deshalb musste sich der 35-Jährige auch dafür verantworten. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte.
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