Hundezüchter auf Abwegen
Verfahren vor dem Amtsgericht Emmerich: 18 Hunde waren in Elten stark abgemagert und wurden grausam gehalten.
EMMERICH (tt) Den Angeklagten kennt die Amtstierärztin schon lange. „Er hat eigentlich ein Händchen für Hunde“, sagte die Veterinärin mit Fachrichtung Tierschutz in ihrer Zeugenbefragung. Sogar die Polizei NRW habe in derVergangen- heit schon mal Diensthunde bei ihm gekauft. Das passte ansonsten kaum zu den Schilderungen, die an diesem Tage im Saal des Emmericher Amtsgerichts zu hören waren. Dem 56-jährigen Eltener wurde ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, versuchte gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Gerade beim Thema Tierquälerei ist der Beschuldigte kein unbeschriebenes Blatt. In Deutschland erhielt er aus diesem Grund in der Vergangenheit schon zweimal eine Bewährungsstrafe.
Im Oktober 2015 fand auf dem Hof des Elteners eine Kontrolle durch das Kreisveterinäramt statt. Die Behörde hatte zuvor einen Tipp von der niederländischen Polizei erhalten. „Der Angeklagte wirkte nervös, hat stark geraucht und seine Hände haben gezittert“, meinte ein ehemaliger Mitarbeiter der Behörde, der mit der Amtstierärztin vor Ort war. Zunächst entdeckten die Kreismitarbeiter keine Hunde. Lediglich in einem Stall habe die Lebensgefährtin des Angeklagten gerade Zwinger gereinigt. Die Luft habe stark nach Ammoniak gerochen.
In der Scheune befand sich zudem ein Transporter, bei dem die Lüftung eingeschaltet war. Als der Beschul- digte immer mehr unter Druck geriet, wollte er flüchten, rückwärts setzte er mit den Wagen heraus. „Wäre ich nicht zur Seite gegangen, hätte er mich getroffen“, erklärte der Kontrolleur vor Gericht.
Später kehrte der Angeklagte zu seinem Hof zurück, da war auch die Polizei schon vor Ort. Es zeigte sich dann, dass sich zehn Hunde in Transportboxen im Auto befanden. Darüber hinaus stellten die Beamten noch weitere acht Hunde in ei- nem abgedunkelten Raum in Transportboxen im Haus fest. Die Tiere seien alle stark abgemagert gewesen. „Sie waren rippig“, so die Tierärztin. In den Transportboxen konnten die Hunde nicht aufrecht stehen. Der Verdacht: Der Angeklagte hält die Tier absichtlich reizarm, um sie in der so genannten Zivilschärfe auszubilden. So bezeichnet man dasVerhalten, wenn ein Schutzhund auch einen Menschen angreift.„Wir konnten uns die Situation nicht an- ders erklären“, so die Amtstierärztin.
Ein weiteres Indiz: Im Haus gab es ein Teletakthalsband, mit dem Hunde Stromstöße erhalten. In Deutschland ist dieses Gerät verboten. „Benutzen Sie das?“, wollte Richterin Mareen Hölker wissen. Der Angeklagte verneinte. „Warum besitzen Sie dann eines?“, lautete die Nachfrage, worauf der Eltener keine Antwort geben konnte.
Ob der Emmericher die Tiere nun ordnungsgemäß behandelt hat oder nicht, gilt es noch zu klären. Aber sicher ist in jedem Fall, er hätte gar keine Hunde in Deutschland halten dürfen. Dies ist ihm laut einer Ordnungsverfügung seit dem Jahr 2009 verboten, mit der Androhung von einem Zwangsgeld von 1000 Euro pro Hund.
Dass er doch immer wieder Hunde habe, läge an seiner schlechten wirtschaftlichen Situation, da er nur eine Unfallrente bekomme. So sollten die 18 Hunde auch in den Vorderen Orient verkauft werden. Dazu kam es dann nicht. Mittlerweile konnten alle Hunde bis auf einen durchs Tierheim an neue Besitzer vermittelt werden.
Der Prozess wird am Dienstag, 25. September, im Emmericher Amtsgericht fortgesetzt.