Steuerliche Vorteile für Eltern
Die Bundesregierung brachte im Juni das Familienentlastungsgesetz auf den Weg. Die geplanten Kindergeld- und Kinderfreibetragserhöhungen sowie steigende Grundfreibeträge sollen die Geldbeutel der Familien ab 2019 und 2020 entlasten. „Aber auch jetzt schon beteiligt sich der Fiskus an zahlreichen Kosten, die Eltern für ihre Kinder aufbringen. Neben den Unterstützungsmaßnahmen Kindergeld und Kinderfreibetrag können sie im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung weitere steuerliche Vorteile nutzen“, so die Steuerberaterkammer Düsseldorf. Kindergeld und Kinderfreibetrag: Der Fiskus berücksichtigt die Ausgaben der Eltern für ihre Kinder beim Familienleistungsausgleich: Er unterstützt Eltern monatlich mit dem Kindergeld als direkte Steuervergünstigung. Dies beträgt aktuell für das erste und zweite Kind monatlich 194 Euro, für das dritte Kind monatlich 200 Euro und für das vierte und jedes weite- re Kind monatlich 225 Euro. Daneben gibt es einen Freibetrag für Kinder. Dieser besteht genau genommen aus einem Kinderfreibetrag in Höhe von 4.788 Euro und einem Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes in Höhe von 2.640 Euro. Das heißt 7.428 Euro dürfen Eltern pro Kind im Jahr verdienen und einnehmen, ohne dafür Steuern zu zahlen.
Eltern können nur eine Form der Steuererleichterung geltend machen: Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Wenn sie ihre Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, prüft deshalb die Finanzbehörde, was für die Eltern günstiger ist und womit sie der Staat finanziell mehr unterstützt. Kindergeld und Kinderfreibetrag gibt es grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr und für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
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