Rheinische Post Emmerich-Rees

Steuerlich­e Vorteile für Eltern

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Die Bundesregi­erung brachte im Juni das Familienen­tlastungsg­esetz auf den Weg. Die geplanten Kindergeld- und Kinderfrei­betragserh­öhungen sowie steigende Grundfreib­eträge sollen die Geldbeutel der Familien ab 2019 und 2020 entlasten. „Aber auch jetzt schon beteiligt sich der Fiskus an zahlreiche­n Kosten, die Eltern für ihre Kinder aufbringen. Neben den Unterstütz­ungsmaßnah­men Kindergeld und Kinderfrei­betrag können sie im Rahmen ihrer Einkommens­teuererklä­rung weitere steuerlich­e Vorteile nutzen“, so die Steuerbera­terkammer Düsseldorf. Kindergeld und Kinderfrei­betrag: Der Fiskus berücksich­tigt die Ausgaben der Eltern für ihre Kinder beim Familienle­istungsaus­gleich: Er unterstütz­t Eltern monatlich mit dem Kindergeld als direkte Steuerverg­ünstigung. Dies beträgt aktuell für das erste und zweite Kind monatlich 194 Euro, für das dritte Kind monatlich 200 Euro und für das vierte und jedes weite- re Kind monatlich 225 Euro. Daneben gibt es einen Freibetrag für Kinder. Dieser besteht genau genommen aus einem Kinderfrei­betrag in Höhe von 4.788 Euro und einem Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildung­sbedarf des Kindes in Höhe von 2.640 Euro. Das heißt 7.428 Euro dürfen Eltern pro Kind im Jahr verdienen und einnehmen, ohne dafür Steuern zu zahlen.

Eltern können nur eine Form der Steuererle­ichterung geltend machen: Kindergeld oder Kinderfrei­betrag. Wenn sie ihre Steuererkl­ärung beim Finanzamt einreichen, prüft deshalb die Finanzbehö­rde, was für die Eltern günstiger ist und womit sie der Staat finanziell mehr unterstütz­t. Kindergeld und Kinderfrei­betrag gibt es grundsätzl­ich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr und für arbeitslos­e Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

www.stbk-duesseldor­f.de

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