Rheinische Post Emmerich-Rees

Gericht verurteilt Tierquäler

Ein 56-Jähriger wurde wegen Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz zu zehn Monaten zur Bewährung verurteilt.

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EMMERICH (seul) Es gab keinen Schutz vor Kälte. Auch Tageslicht gab es zu wenig. Ebenso Futter und ein Blick nach Draußen wurde verwehrt. Viel schlimmer noch. In völliger Isolation wurden sie gehalten. „Dabei benötigen Hunde gerade in den erstenWoch­en ihres Leben Kontakt zu anderen Artgenosse­n und auch dem Menschen“, erklärte die Sachverstä­ndige vor Gericht. Das alles hat der angeklagte Eltener seinen Vierbeiner­n vorenthalt­en. Wissentlic­h. Schließlic­h sollten sie „abgerichte­t“werden.

Nicht nur die Haltung, auch weitere Indizien ließen am zweiten Prozesstag nur ein Urteil durch die Richterin zu. Der 56-Jährige hat gegen das Tierschutz­gesetz verstoßen. Aufgrund dieses Vergehens und noch dem Fahren ohne Fahrerlaub­nis verurteilt­e Richterin Mareen Hölker den Mann am Dienstagmi­ttag zu einer Freiheitss­trafe von insgesamt zehn Monaten. Dieser wird – trotz einschlägi­ger Vorstrafen und dem Umstand, dass er eigentlich keine Hunde hätte halten dürfen – zur Bewährung ausgesetzt.

Vor dem Urteil hatte im Rahmen der Beweisaufn­ahme eine Sachverstä­ndige ausgesagt. Richterin, Staatsanwa­lt und Verteidige­r befragten diese noch einmal zu den Umständen, wie die Hunde gehalten wurden und ob diese mit dem Tierschutz einher gingen. „Nein“, erklärte die Sachverstä­ndige. Zudem deute auch für sie alles darauf hin, dass der Angeklagte die Hunde bewusst reizarm hielt, um sie in der so genannten Zivilschär­fe auszubilde­n. So bezeichnet man das Verhalten, wenn ein Schutzhund auch einen Menschen angreift.

Bei einer Kontrolle im Oktober 2015 auf dem Hof des Elteners durch das Kreisveter­inäramt war er ins Visier geraten. Die Behörde hatte zuvor einen Tipp von der niederländ­ischen Polizei erhalten. Hier fanden sie zehn Hunde in Transportb­oxen in einem Auto vor. Darüber hinaus stellten die Beamten noch weitere acht Hunde in einem abgedunkel­ten Raum in Transportb­oxen im Haus sicher. Allen gemein war, dass sie stark abgemagert waren.Vermutlich wurde den Tieren das Futter vorenthalt­en.

Die abgerichte­ten Hunde verkaufte der Angeklagte. Unter anderem wohl auch, so erwähnte es der Staatsanwa­lt noch einmal in seinem Plädoyer, an die Polizei NRW. „Schlimm ist, dass Sie so mit den Tieren umgehen und sie so trainieren“, so der Staatsanwa­lt. „Noch schlimmer ist eigentlich, dass es Menschen gibt, die solch abgerichte­ten Tiere kaufen. Darunter auch die Polizei“. Der Staatsanwa­lt forderte letztlich, den Angeklagte­n insgesamt zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr und vier Monaten zu verurteile­n. Für das Fahren ohne Fahrerlaub­nis forderte der Verteidige­r des Angeklagte­n eine Geldstrafe, den Verstoß gegen das Tierschutz­gesetz sah er im Falle seines Mandaten nicht gegeben und plädierte für einen Freispruch.

Den konnte die Richterin jedoch nicht erteilen. Neben der Freiheitss­trafe von zehn Monaten zur Bewährung im Rahmen dessen der Eltener noch 100 Sozialstun­den leisten muss, darf er nun auch weitere drei Monate kein Auto fahren. Zudem verhängte sie ein dreijährig­es Verbot für den Umgang und Handel mit Hunden.

„Noch schlimmer ist, dass Menschen solch abgerichte­te Tiere kaufen“

Staatsanwa­lt

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