Gericht verurteilt Tierquäler
Ein 56-Jähriger wurde wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu zehn Monaten zur Bewährung verurteilt.
EMMERICH (seul) Es gab keinen Schutz vor Kälte. Auch Tageslicht gab es zu wenig. Ebenso Futter und ein Blick nach Draußen wurde verwehrt. Viel schlimmer noch. In völliger Isolation wurden sie gehalten. „Dabei benötigen Hunde gerade in den erstenWochen ihres Leben Kontakt zu anderen Artgenossen und auch dem Menschen“, erklärte die Sachverständige vor Gericht. Das alles hat der angeklagte Eltener seinen Vierbeinern vorenthalten. Wissentlich. Schließlich sollten sie „abgerichtet“werden.
Nicht nur die Haltung, auch weitere Indizien ließen am zweiten Prozesstag nur ein Urteil durch die Richterin zu. Der 56-Jährige hat gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Aufgrund dieses Vergehens und noch dem Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilte Richterin Mareen Hölker den Mann am Dienstagmittag zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt zehn Monaten. Dieser wird – trotz einschlägiger Vorstrafen und dem Umstand, dass er eigentlich keine Hunde hätte halten dürfen – zur Bewährung ausgesetzt.
Vor dem Urteil hatte im Rahmen der Beweisaufnahme eine Sachverständige ausgesagt. Richterin, Staatsanwalt und Verteidiger befragten diese noch einmal zu den Umständen, wie die Hunde gehalten wurden und ob diese mit dem Tierschutz einher gingen. „Nein“, erklärte die Sachverständige. Zudem deute auch für sie alles darauf hin, dass der Angeklagte die Hunde bewusst reizarm hielt, um sie in der so genannten Zivilschärfe auszubilden. So bezeichnet man das Verhalten, wenn ein Schutzhund auch einen Menschen angreift.
Bei einer Kontrolle im Oktober 2015 auf dem Hof des Elteners durch das Kreisveterinäramt war er ins Visier geraten. Die Behörde hatte zuvor einen Tipp von der niederländischen Polizei erhalten. Hier fanden sie zehn Hunde in Transportboxen in einem Auto vor. Darüber hinaus stellten die Beamten noch weitere acht Hunde in einem abgedunkelten Raum in Transportboxen im Haus sicher. Allen gemein war, dass sie stark abgemagert waren.Vermutlich wurde den Tieren das Futter vorenthalten.
Die abgerichteten Hunde verkaufte der Angeklagte. Unter anderem wohl auch, so erwähnte es der Staatsanwalt noch einmal in seinem Plädoyer, an die Polizei NRW. „Schlimm ist, dass Sie so mit den Tieren umgehen und sie so trainieren“, so der Staatsanwalt. „Noch schlimmer ist eigentlich, dass es Menschen gibt, die solch abgerichteten Tiere kaufen. Darunter auch die Polizei“. Der Staatsanwalt forderte letztlich, den Angeklagten insgesamt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten zu verurteilen. Für das Fahren ohne Fahrerlaubnis forderte der Verteidiger des Angeklagten eine Geldstrafe, den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sah er im Falle seines Mandaten nicht gegeben und plädierte für einen Freispruch.
Den konnte die Richterin jedoch nicht erteilen. Neben der Freiheitsstrafe von zehn Monaten zur Bewährung im Rahmen dessen der Eltener noch 100 Sozialstunden leisten muss, darf er nun auch weitere drei Monate kein Auto fahren. Zudem verhängte sie ein dreijähriges Verbot für den Umgang und Handel mit Hunden.
„Noch schlimmer ist, dass Menschen solch abgerichtete Tiere kaufen“
Staatsanwalt