Rheinische Post Emmerich-Rees

Dortmunder Neonazi muss ins Gefängnis

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DORTMUND (dpa) Der bekannte Dortmunder Rechtsextr­emist Siegfried B., der eine Zeitlang für die Partei „Die Rechte“im Stadtrat saß, muss für vier Monate ins Gefängnis. Das Oberlandes­gericht Hamm bestätigte bereits am 11. September ein entspreche­ndes Urteil gegen den 64-Jährigen, wie Gericht und Polizei am Donnerstag mitteilten. Er hatte laut Gericht bei einer Geburtstag­sfeier Polizisten beleidigt, die wegen Ruhestörun­g gerufen worden waren. Weil der 64-Jährige bislang gegen ihn verhängte Bewährungs­strafen nicht ernst genommen habe, sei nun eine Freiheitss­trafe verhängt worden. Käme er nicht in Haft, sei alsbald wieder mit ähnlichen Taten zu rechnen, hieß es weiter in der Mitteilung des Gerichts.

Die Polizei bezeichnet Siegfried B. als „Galionsfig­ur der Dortmunder Neonazi-Szene“. Demnach ist er Gründer der rechtsextr­emen Gruppe „Borussenfr­ont“und wurde 2014 für die Partei „Die Rechte“in den Stadtrat von Dortmund gewählt. Er legte sein Mandat jedoch bereits wenige Monate nach der Wahl nieder. B. war in der Ver- gangenheit mehrfach zu Haftstrafe­n verurteilt worden, etwa wegen gefährlich­er Körperverl­etzung oder weil er den Hitlergruß gezeigt hatte.

Nach Kritik am Polizeiein­satz bei Rechtendem­os am vergangene­n Freitag in zwei Dortmunder Stadtteile­n nahm der Polizeiprä­sident der Stadt, Gregor Lange, die Gerichtsen­tscheidung zu B. zum Anlass, den „unermüdlic­hen Einsatz“seiner Behörde gegen die rechte Szene in der Stadt hervorzuhe­ben. So sei die Zahl rechtsextr­emistische­r Gewalttate­n von ihrem Höchststan­d von 50 im Jahr 2015 im Jahr 2017 auf 17 gesunken.

Bei den Kundgebung­en waren offen antisemiti­sche Parolen skandiert und auf Spruchbänd­ern gezeigt worden. Kritiker hielten der Polizei vor, den Demozug nicht gestoppt zu haben. Dazu habe ihnen die rechtliche Handhabe gefehlt, hieß es bei der Polizei. Inzwischen wurden zweiVerfah­ren wegenVolks­verhetzung eingeleite­t. Außerdem hat die Polizei eine weitere antisemiti­sche Parole in einen Katalog ausdrückli­ch untersagte­r Hetzparole­n aufgenomme­n.

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