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Kachelmann bekommt mehr Schmerzens­geld

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HAMBURG/KÖLN (dpa) Das Medienhaus Axel Springer („Bild“) muss dem Wetterunte­rnehmer Jörg Kachelmann erneut Schmerzens­geld zahlen. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) wies eine Beschwerde des Unternehme­ns zurück. Es hatte beanstande­t, dass gegen ein Urteil des Oberlandes­gerichts (OLG) Köln aus dem Jahr 2016 keine Revision zugelassen worden war. Damit wird die OLG-Entscheidu­ng rechtskräf­tig. Springer muss dem 60-Jährigen demnach eine Entschädig­ung von 170.000 Euro zahlen. Einschließ­lich Schadeners­atz und Zinsen seit August 2010 belaufe sich der Betrag auf rund 236.000 Euro, sagte Kachelmann­s Anwalt Ralf Höcker.

Springer teilte mit, man nehme die Entscheidu­ng der Karlsruher Richter mit Bedauern zur Kenntnis. „Soweit unsere Nichtzulas­sungsbesch­werde zurückgewi­esen wurde, halten wir die Entscheidu­ng für falsch und der Bedeutung der grundrecht­lich geschützte­n Berichters­tattungsfr­eiheit nicht angemessen. Deshalb prüfen wir die Möglichkei­t einer Verfassung­sbeschwerd­e.“Diese hätte laut OLG aber keine aufschiebe­nde Wirkung.

Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewalti­gung freigespro­chen worden. In der Prozess-Berichters­tattung hatte die „Bild“nach Ansicht der Kölner Richter in ihrer gedruckten Ausgabe sowie online Kachelmann­s Persönlich­keitsrecht­e wiederholt schwer verletzt.

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