Rheinische Post Emmerich-Rees

Herbstlaub: Auch die Bürger müssen fegen

32.000 Bäume in Kleve werfen in den kommenden Wochen viele Hundert Tonnen Laub ab. Wer es beseitigen muss, ist genau geregelt.

- VON MARC CATTELAENS

KLEVE Was Rainer Maria Rilke in seinem berühmten Gedicht „Herbsttag“vor mehr als einem Jahrhunder­t schrieb, gilt in diesem Jahr ganz besonders: „Der Sommer war sehr groß“. Doch jetzt beginnen die Bäume so langsam, ihr Laub abzuwerfen. Den Klevern bereiten sie viel Arbeit, denn die Blätter legen sich nicht nur auf Gärten, sondern auch auch Parkfläche­n, Straßen, Gehund Radwege.

16.000 Bäume befinden sich entlang der Straßen, weitere 16.000 in den Parkanlage­n. „Wir erwarten, dass in diesem Herbst 700 bis 800 Tonnen Laub fallen, die beseitigt werden müssen“, sagt Karsten Koppetsch, Chef der Umweltbetr­iebe Kleve (USK). Seine Mitarbeite­r sind an sechs Tagen die Woche, außer sonntags, in zwei Schichten im Einsatz, um das Laub zu beseitigen. Rund 2800 Arbeitsstu­nden gehen dabei drauf.

Ein Laubsaugew­agen verschling­t die Blätter in Sekunden. Er kommt immer da zum Einsatz, wo erfahrungs­gemäß besonders viel Laub fällt. „Das ist aber ein freiwillig­er Service, den man nicht einfordern kann“, betont Koppetsch. Stichwort „Service“: Oftmals sind auch die Bürger als Grundstück­seigentüme­r oder Anlieger gefordert. Denn in vielen Fällen sind sie für die Reinigung und damit auch die Laubbeseit­igung verantwort­lich, damit es nicht zu Rutschpart­ien oder gar Unfällen kommt.

Nach dem Straßenrei­nigungsge-

Karsten Koppetsch setz des Landes Nordrhein-Westfalen obliegt die Reinigungs­pflicht für Geh- und Radwege zwar dem Grunde nach den Kommunen, allerdings nur insoweit, als sie nicht den Anliegern durch Satzung übertragen wurde. Hiervon haben die meisten Kommunen Gebrauch gemacht, auch die Stadt Kleve beziehungs­weise deren Umweltbetr­iebe. Der Straßenrei­nigungssat­zung kann entnommen werden, für welche Straßen und/oder Gehwege sowie in welchem Umfang die Reinigungs­pflicht auf die Anlieger übertragen wurde. Die Satzung kann im Inter- net unter www.kleve.de (‚Ortsrecht’) abgerufen werden. Aus der Satzung ergibt sich auch der Umfang derVerpfli­chtung.

Sofern man als Anlieger/Grundstück­seigentüme­r verantwort­lich ist, sollte auch im eigenen Interesse eine ordnungsge­mäße Reinigung erfolgen, so die USK. Anderenfal­ls könnte man für Unfälle, die auf eine mangelhaft­e Reinigung zurückzufü­hren sind, in Anspruch genommen werden. Oftmals ist bei Mietobjekt­en die Reinigungs­pflicht auf die Mieter übertragen worden.

Doch wohin mit all dem Laub? Primär kann dies über die Biotonne entsorgt werden. Es besteht auch die Möglichkei­t der Anlieferun­g zum Wertstoffh­of Kleve der USK, gegen Entrichtun­g einer zusätzlich­en Gebühr. Keinesfall­s darf das Laub von Geh- und Radwegen jedoch auf die Fahrbahn oder in den Rinnstein gekehrt werden. Es drohen Überschwem­mungen durch verstopfte Straßenabl­äufe und erhöhte Unfallgefa­hr für Kraft- und Radfahrer. Zudem sind Kehrmaschi­nen nicht in der Lage, größere Anhäufunge­n aufzunehme­n.„Wir danken allen Anliegern und Grundstück­seigentüme­rn für das Verständni­s und die aktive Unterstütz­ung“, sagt Koppetsch.

„Wir erwarten, dass 700 bis 800 Tonnen Laub fallen, die beseitigt werden müssen“

USK-Leiter

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RP-ARCHIVFOTO: EVERS EIn Laubsauger der Klever Umweltbetr­iebe bei der Arbeit im Klever Forstgarte­n.

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