Rheinische Post Emmerich-Rees

Stadt pocht auf Anliegerbe­iträge

Streitpunk­t Sahlerstra­ße: In Rees fallen die Kosten für die Bürger niedriger aus als befürchtet. Die Verwaltung macht aber klar, dass sie das Kommunale Abgabenges­etz anwenden wird. Die Gelder sind eingeplant.

- VON MICHAEL SCHOLTEN UND KILIAN TRESS

REES Es kommt Bewegung in die Diskussion um die Kostenvert­eilung an der Sahlerstra­ße. Wie berichtet, haben sich Anwohner in der vergangene­nWoche einerseits über zu hohe Kosten beschwert, die jetzt nach der Sanierung der Sahlerstra­ße von der Stadt auf sie abgewälzt werden. Zum anderen können sie auch nicht verstehen, dass die vielbefahr­ene Straße überhaupt als Anliegerst­raße eingestuft werden kann. Schließlic­h liege eine Schule in unmittelba­rer Nähe. Auch Busse verkehren dort, was die Straße nach Meinung einiger Anlieger zu einer Durchgangs­verkehrsst­raße mache; deshalb dürfe die Stadt die Anwohner nicht mit 75 Prozent an den Sanierungs­kosten beteiligen, sondern maximal mit 50 bis 60 Prozent.

Per Brief bat beispielsw­eiseWilma Sent die Stadt, die Kosten wenigstens vorerst auf Eis zu legen, solange die Berechnung gerade auf landespoli­tischer Ebene diskutiert werde. Wilma Sent hatte eindrucksv­olle Zahlen vorlegt. Sie berichtete unserer Zeitung, dass sie aufgrund ihres Grundstück­s alleine 8841 Euro für die Sanierung der Straße berappen soll. Ein zweiter Anwohner, Rüdiger Otermann, soll 9538 Euro an die Stadt zahlen soll, eine Familie werde sogar mit 14.000 Euro belastet. Insgesamt sind 60 Hausbesitz­er entlang der Sahlerstra­ße betroffen.

Antwort kommt jetzt aus dem Bürgermeis­terbüro: Und das kann durchaus als Teilerfolg gewertet werden. Auf die Frage hin, ob manche Anlieger bis zu 9000 Euro zahlen müssten, heißt es vom persönlich­en Referenten des Bürgermeis­ters, Jörn Franken: „Den genannten Betrag kann ich nicht bestätigen.“Eine Korrektur der Summen blieb im knappen Statement allerdings aus. Wie hoch die Kosten also seien sollen, bleibt unbeantwor­tet.

Stattdesse­n legten Franken im Detail den Status der Sahlerstra­ße dar. Diese sei laut Satzung definitiv eine Anliegerst­raße. „Diese Satzung gilt in dieser Fassung seit 2006. Anliegerst­raßen sind demnach Straßen, die überwiegen­d der Erschließu­ng der angrenzend­en […] Grundstück­e dienen“, sagt Franken. Darunter falle eben auch die Sahlerstra­ße. Die 75 Prozent Kostenüber­nahme sind also rechtens.

Auch aus haushaltsr­echtlicher Sicht müsse die Stadt die Beitrags- erhebung durchführe­n, da der verabschie­dete Haushalt 2018 die Einnahmen der Anlieger vorsieht. Dazu schreibt ganz aktuell die überörtlic­he Gemeindepr­üfungsanst­alt NRW, die die Stadt Rees aktuell überprüft: „Beiträge sind ein wichtiger Bestandtei­l zur Finanzieru­ng von Straßenbau­maßnahmen. Der Gesetzgebe­r verpflicht­et die Bürger, sich in angemessen­em Umfang am Erhalt des Infrastruk­turvermöge­ns zu beteiligen. Die Kommunen sind nicht berechtigt, auf diesen Finanzieru­ngsbeitrag zu verzichten“, sagt Franken.

Um weitere Diskussion von vorzubeuge­n erläutert das Bürgermeis­terbüro auf den Status des Grünen Wegs. „Wenn eine Straße neu errichtet wird, gelten die Bestimmung­en nach dem Baugesetzb­uch (BauGB, Bundesgese­tz). Dies ist auch anzuwenden, wenn die Straße imVorfeld nur notdürftig angelegt wurde. Beispiel dafür ist in Rees die Straße „Grüner Weg“, wo es vor dem Endausbau keine ausgebaute Straße (mit Entwässeru­ng) gab. Nach dem BauGB werden 90 Prozent der entstanden­en Kosten auf die Anlieger umgelegt.

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FOTO: ANJA TINTER Wenn eine Straße neu errichtet wird, gelten die Bedingunge­n aus dem Baugesetzu­ch.
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FOTO: ARCHIV Jörn Franken, ist der Sprecher der Reeser Stadtverwa­ltung. Er hat in der Streitsach­e geantworte­t.
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