Rheinische Post Emmerich-Rees

Auch Österreich zieht sich aus UN-Migrations­pakt zurück

- Von legaler und illegaler Migration, von Arbeitsmig­ration und Asyl, kritisiert­e Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP). „Die Souveränit­ät Österreich­s hat für uns oberste Priorität“, erklärte Vizekanzle­r Heinz-Christian Strache (FPÖ). Viele Staaten, die dem Pakt bei

BERLIN/WIEN (dpa) Nach den USA, Ungarn und Australien zieht sich jetzt auch Österreich aus dem geplanten Migrations­pakt der Vereinten Nationen zurück. Damit nimmt die Debatte über den rechtlich nicht bindenden Globalen Pakt für Migration auch in Deutschlan­d Fahrt auf. Ein Sprecher des Auswärtige­n Amtes sagte am Mittwoch in Berlin, die Bundesregi­erung bedauere diese Entscheidu­ng Österreich­s. Sie werde dessen ungeachtet selbst weiter „für seine Umsetzung werben“.

Die AfD forderte die Bundesregi­erung auf, dem Beispiel Österreich­s zu folgen, „um irreversib­le Schäden vom Volk abzuwenden“. Die migrations­politische Sprecherin der Grünen-Bundestags­fraktion, Filiz Polat, sagte, die anstehende Unterzeich­nung des Migrations­paktes sei ein „klares Signal gegen den grassieren­den Nationalis­mus, sei es von Donald Trump oder Viktor Orban, die sich hier der internatio­nalen Verantwort­ung entziehen wollen“. Das von den UN-Mitgliedst­aaten beschlos- sene Dokument soll bei einem Gipfeltref­fen am 10. und 11. Dezember in Marokko unterzeich­net werden. Der Pakt soll helfen, Flucht und Migration besser zu organisier­en sowie die Rechte der Betroffene­n zu stärken.

Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) hält den Pakt für ein geeignetes Instrument, um „illegale Migration zu reduzieren und dafür, geordnete, legale Migration zu schaffen“. Aus Sicht des Auswärtige­n Amtes könnte er helfen, Kompromiss­e zwischen den Herkunfts-, Transitund Zielländer­n von Migranten zu erzielen. Betont wird in dem Papier auch, dass die Souveränit­ät der Nationalst­aaten und ihr Recht auf eine selbststän­dige Gestaltung ihrer Migrations­politik nicht angetastet werden sollen.

Zu den Maßnahmen, die in dem Dokument aufgeliste­t sind, zählen Verbesseru­ngen bei der Registrier­ung von Staatsbürg­ern in ihren Herkunftsl­ändern sowie beim Austausch biometrisc­her Daten. Da- mit soll Identitäts­betrug erschwert werden. Außerdem sollenVors­chriften für Arbeitsver­mittler mit internatio­nalen Richtlinie­n in Einklang gebracht werden, um „Schuldknec­htschaft, Ausbeutung und Zwangsarbe­it zu verhindern“.

Die rechtskons­ervative Regierung in Wien begründete ihren Ausstieg mit der Sorge, dass Österreich bei einer Unterzeich­nung des Dokuments in Zukunft nicht mehr selbst bestimmen könne, wer ins Land kommen dürfe. Es drohe eine Vermischun­g

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