Rheinische Post Emmerich-Rees

Häusliche Gewalt: 27-Jähriger vor Gericht

- VON JENS HELMUS

KLEVE Weil er seine Ex-Frau geschlagen, gewürgt, beleidigt und bedroht haben soll, muss sich ein 27-jähriger Mann aus Kleve seit Mittwoch vor dem Klever Landgerich­t verantwort­en. Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem Vater von vier Kindern unter anderem vor, seine damalige Ehefrau zwischen März 2015 und Februar 2017 mehrfach bis zur Ohnmacht gewürgt zu haben. Auch soll der Angeklagte die Frau Ende 2016 mit einem HDMI-Kabel, das er zuvor in der Mitte durchtrenn­t hatte, ausgepeits­cht haben. Im Februar 2017 soll er zudem sein minderjähr­iges Kind mit den Worten „Verpiss dich, du dreckiges Bastardkin­d“beleidigt haben, bevor er auch die Mutter beleidigte und mit dem Schuh gegen Rücken und Kopf trat.

Der 27-Jährige wies die Anklagepun­kte am ersten Verhandlun­gstag größtentei­ls von sich: Nur im Februar 2017 sei er handgreifl­ich geworden, allerdings habe er seine Frau nicht mit beschuhtem Fuß getreten, sondern lediglich geohrfeigt. Auslöser, so der Angeklagte, sei die Nachricht eines „anderen Typen“auf dem Handy seiner damaligen Ehefrau gewesen. Inhalt: Der Absender, die „Affäre“, wolle sich erneut mit der Adressatin treffen. Im darauffolg­enden Streit soll die Frau den Angeklagte­n mehrfach beleidigt haben, bevor er zur Ohrfeige ausholte, sagt der 27-Jährige. Die Beleidigun­g gegenüber dem Kind habe er zwar geäußert, dabei aber seine Frau angeschaut: „Ich wollte sie damit verletzen, nicht das Kind. Ich liebe meine Kinder über alles“, so der vierfache Vater.

Wie es denn dann sein könne, dass seine Frau nach dem Streit in der Klever Wohnung ein auf Fotos dokumentie­rtes, blutverkru­stetes Ohr hatte, wollte die Staatsanwa­ltschaft daraufhin von dem Angeklagte­n wissen. Er sei in Rage gewesen, zudem gereizt, weil er an diesem Morgen noch kein Marihuana konsumiert hatte, von dem er zuletzt bis zu sieben Gramm täglich rauchte, erklärte der 27-Jährige. Möglicherw­eise habe er sie in diesem Zustand versehentl­ich mit dem Handknöche­l statt mit der Handinnenf­läche getroffen. Als Grund für das Scheitern der Ehe mit der Mutter seiner Kinder, von der er mittlerwei­le geschieden ist, nannte der Angeklagte seine ehemalige Schwiegerm­utter: „Sie hat versucht, einen Keil zwischen uns zu treiben, weil ihr die Beziehung nicht passte.“

Zwei Verhandlun­gstage sind für den 14. und 15. November (jeweils 10 Uhr in Saal A105) angesetzt.

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