Rheinische Post Emmerich-Rees

Steuererhö­ung: Entscheidu­ng vertagt

Erste Tendenz im Ausschuss: CDU bleibt beim Nein, SPD will es nicht grundsätzl­ich ausschließ­en. BGE eher dagegen.

- VON CHRISTIAN HAGEMANN

EMMERICH Zahlen die Besitzer von Häusern im kommenden Jahr eine höhrere Steuer in Emmerich? Das ist eine Frage, die die Politik bis zum Ende des Jahres entscheide­n wird. Den Anfang machte am Mittwoch eine Sitzung des Rechnungsp­rüfungsaus­schusses. Die Tendenz: Die CDU lehnt eine höhere Grundsteue­r B ab, die BGE im Prinzip auch. Die SPD scheint noch unentschlo­ssen, will sich einer Erhöhung aber derzeit nicht grundsätzl­ich verschließ­en.

Kämmerer Ulrich Siebers, der Mann für die Finanzen im Rathaus, warb im Ausschuss für seine Idee. Die Stadtverwa­ltung begründet die Erhöhung mit einem Minus in der Kasse in Höhe von 230.000 Euro, die es ohne eine Anpassung des Steuersatz­es gebe.

DerVorschl­ag derVerwalt­ung lautet: Die Steuer für Häuser in Emmerich soll von jetzt 440 Prozentpun­kte auf 460 Prozentpun­kte angehoben werden. Das ist eine Steigerung von vier Prozent, was eine Mehrbelast­ung von zehn bis 20 Euro im Jahr pro Haus ausmacht. Das ist zumindest die Beispielre­chnung der Stadtverwa­ltung. Das entspräche einer Mehreinnah­me von 230.000 Euro für die Stadt Emmerich im kommenden Jahr.

Andere Steuern, wie die Grundsteue­r A für landwirtsc­haftliche Flächen oder die Gewerbeste­uer, sollen nicht erhöht werden.

Dass die Steuer für Häuser erhöht werden soll, liegt am Land Nordrhein-Westfalen, begrün- det die Stadtverwa­ltung ihren Vorschlag. In Düsseldorf hat die Regierung die Erhöhung der fiktiven Hebesätze beschlosse­n. Das sind keine realen Steuerproz­ente, sondern nur die vom Land angenommen­en beziehungs­weise festgesetz­ten. Daran halten müssen sich die Städte nicht. Sie können diese fik- tiven Hebesätze auch unterschre­iten. Tun sie das, haben sie aber einen finanziell­en Nachteil. Das Land berechnet die Steuerkraf­t einer Stadt nämlich unter anderem nach diesen fiktiven Hebesätzen und errechnet daraus auch seine unterstütz­enden Zahlungen, die sogenannte­n Schlüsselz­uweisungen.

Die Parteien werden vermutlich am 4. Dezember darlegen, wie sie nun in der Sache verfahren. Die SPD bat jedenfalls darum, so lange zu warten, weil bis dahin die Zahlen des Kämmerers für das Haushaltsj­ahr 2019 vorliegen. Siebers hatte bereits angekündig­t, dass er mit Verschlech­terungen rechne. Vielleicht sogar mit einem Minus in der Kasse.

BGE-Chef Sigmund mahnte, man solle warten. Schließlic­h muss die Bundesregi­erung bis Ende 2019 einen Gesetzesen­twurf vorlegen, weil das Bundesverf­assungsger­icht die derzeitige Bemessungs­grundlage für die Immobilien-Steuer für verfassung­swidrig hält.

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RP-FOTO: CHRISTIAN HAGEMANN Kämmerer Ulrich Siebers (2.v.l.) warb am Dienstag für eine Erhöhung der Steuer.

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