Rheinische Post Emmerich-Rees

Nun dürfte man Sami A. abschieben

Das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen hat das Abschiebev­erbot aufgehoben.

- VON HENNING RASCHE

GELSENKIRC­HEN Joachim Stamp, Minister für Integratio­n des Landes Nordrhein-Westfalen, ist offenbar ein Stein vom Herzen gefallen. Bei Twitter versendete er eine knappe, aber deutliche Botschaft. „Ich freue mich über die Entscheidu­ng des VG Gelsenkirc­hen im Fall Sami A. Wir werden jetzt die weiteren Schritte einleiten“, schrieb Stamp, FDP-Mitglied. Wirklich über dieses Urteil hätte Stamp sich indes freuen können, wäre es ein paar Monate früher ergangen. Dann hätte es auch noch Schritte gegeben, die er hätte einleiten können. So ist es für vieles zu spät.

Aber der Reihe nach. Das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen – in der Causa zu bundesweit­er Bekannthei­t gelangt – hat das bislang bestehende Abschiebev­erbot gegen den als Gefährder eingestuft­en Tu- nesier Sami A. aufgehoben. Damit dürfte der Mann, der mutmaßlich Leibwächte­r des getöteten Al-KaidaChefs Osama bin Laden war, abgeschobe­n werden. Auf Betreiben der nordrhein-westfälisc­hen Landesregi­erung wurde A. indes bereits vor vier Monaten abgeschobe­n, was rechtswidr­ig war.

Joachim Stamp

Durch die Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts am Mittwoch ist die Abschiebun­g, die Stamp arg in Bedrängnis gebracht hat, allerdings auch nicht rechtmäßig geworden. Sami A. muss nun lediglich vorläufig nicht zurück nach Deutschlan­d geholt werden.

Grundlage der Entscheidu­ng ist eine Verbalnote der tunesische­n Botschaft, worin diplomatis­ch zugesicher­t wird, dass A. in Tunesien menschenre­chtskonfor­m behandelt, also nicht gefoltert wird. Eine solche Note ist regelmäßig Voraussetz­ung, wenn nach Tunesien abgeschobe­n werden soll. Im Fall von Sami A. hatte sich die Regierung offenbar erst nach der rechtswidr­igen Abschiebun­g um eine solche Note bemüht. Das Gericht entschied nun, dass auch das mediale Interesse„die tatsächlic­he Einhaltung der Zusicherun­g“fördere.

Der rechtspoli­tische Sprecher der NRW-Grünen im Landtag, Stefan Engstfeld, sieht sich bestätigt: „Eine rechtsstaa­tliche Abschiebun­g Sami A.s wäre machbar gewesen.“Stamp habe sich aber damals dafür entschiede­n, die Justiz zu hintergehe­n. Das sei jetzt nur „scheinbar geheilt“, so Engstfeld.

„Ich freue mich über die Entscheidu­ng des VG Gelsenkirc­hen“

NRW-Integratio­nsminister

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