Rheinische Post Emmerich-Rees

Emmericher bei Abwasserge­bühren 2019 entlastet

Im Gegenzug sollen im kommenden Jahr die Beiträge für die Fäkalienab­fuhr sowie diverse Friedhofsg­ebühren erhöht werden.

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EMMERICH (mavi) Das wird Hauseigent­ümer freuen: Die Abwasserge­bühr wird 2019 um etwa sieben Prozent sinken. „Das ist natürlich erfreulich“, sagt Klaus Gruyters, Leiter der Kommunalbe­triebe Emmerich (KBE). Der Betriebsau­sschuss der KBE empfahl dem Rat die Anpassung.

Für einen Vier-Personen-Musterhaus­halt mit einem Schmutzwas­ser-Aufkommen von 160 Kubikmeter­n und 150 Quadratmet­ern befestigte Fläche würden demnach 2019 nur noch 687,80 Euro an Klärwerks- und Kanalnutzu­ngsgebühr anfallen anstatt 739,10 Euro wie bisher. Zugute kommt dem Gebührenza­hler, dass Großeinlei­ter KLK Oleo seine Schmutzwas­ser-Einleitung­en nicht im dem Stile senken konnte, wie es geplant war. Deshalb stieg 2018 die Rücklage.

Bei der Fäkalienab­fuhr ist der 2014 angefallen­e Überschuss inzwischen aufgebrauc­ht. Deshalb muss die Gebühr, die damals 23,50 Euro/ Kubikmeter betrug, für 2019 mit 23,90 Euro/Kubikmeter berechnet werden. „Wir sind gezwungen, die Überschüss­e den Gebührenza­hlern zurückzuge­ben. Jetzt ist die Rücklage aufgebrauc­ht“, erklärt Klaus Gruyters.

Bei den Friedhofsg­ebühren gab es 2017 noch eine Senkung. Doch die Fallzahlen haben sind reduziert. Deshalb müssen die Friedhofsg­e- bühren 2019 angepasst werden. Bei der Einrichtun­g soll ein Kindergrab künftig 156 statt 150 Euro kosten, ein Familiengr­ab 520 statt 400 Euro, ein Urnenwahlg­rab 312 statt 250 Euro, ein pflegearme­s Wahlgrab 520 statt 400 Euro, eine Sargbestat­tung in einer Gemeinscha­ftsgrabanl­age 520 statt 400 Euro, eine Urnenbesta­ttung in einer Gemeinscha­ftsgrabanl­age 312 statt 250 Euro, sowie ein Aschestreu­feld 208 statt 200 Euro.

Auch die Grabpflege für 25 Jahre soll teuerer werden. Für ein pflegearme­s Wahlgrab 1600 statt 1400 Euro, für einen Sarg in einer Gemeinscha­ftsgrabanl­age 1800 statt 1400 Euro, eine Urne in der Gemeinscha­ftsgrabanl­age 375 statt 500 Euro. Wer die Nutzungsre­chte an einem Grab erwerben will, soll ab 2019 entrichten: für ein Kindergrab (20 Jahre) 400 Euro wie bisher, für ein Familiengr­ab (alle 25 Jahre) 1375 Euro wie bisher, für ein Urnenwahlg­rab 1000 statt 850 Euro, für ein pflegearme­s Wahlgrab 1225 statt 1150 Euro, in Gemeinscha­ftsgrabanl­agen für eine Sargbestat­tung 1200 statt 1125 Euro und für eine Urnenbesta­ttung 1050 statt 700 Euro, sowie für ein Aschestreu­feld 900 statt 700 Euro.

Unveränder­t bleiben sonstige Nutzungsge­bühren: Umbettung auf demselben Friedhof samt Anfertigun­g des neuen Grabes 175 Euro für Verstorben­e bis zwölf Jahre, sonst 1180 Euro; Urnen 590 Euro. Ausgrabung­en ohne Wiedereins­etzung kosten 100 Euro für Verstorben­e bis zwölf Jahre, für Ältere 390 Euro, Urnen 300 Euro. Die Gebühr für das Abräumen von Grabstelle­n bleibt bei 250 Euro (Sarg) bzw. 180 Euro (Urne). Bei der Rückgabe einer Grabstelle (ohne Pflegekost­enanteil vor Ablauf der Ruhezeit bleibt die Jahresgebü­hr bei 120 Euro.

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FOTO: LINDEKAMP Zugute kommt dem Gebührenza­hler, dass Großeinlei­ter KLK Oleo seine Schmutzwas­ser-Einleitung­en nicht in dem Maße senken konnte, wie geplant.
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