Emmericher bei Abwassergebühren 2019 entlastet
Im Gegenzug sollen im kommenden Jahr die Beiträge für die Fäkalienabfuhr sowie diverse Friedhofsgebühren erhöht werden.
EMMERICH (mavi) Das wird Hauseigentümer freuen: Die Abwassergebühr wird 2019 um etwa sieben Prozent sinken. „Das ist natürlich erfreulich“, sagt Klaus Gruyters, Leiter der Kommunalbetriebe Emmerich (KBE). Der Betriebsausschuss der KBE empfahl dem Rat die Anpassung.
Für einen Vier-Personen-Musterhaushalt mit einem Schmutzwasser-Aufkommen von 160 Kubikmetern und 150 Quadratmetern befestigte Fläche würden demnach 2019 nur noch 687,80 Euro an Klärwerks- und Kanalnutzungsgebühr anfallen anstatt 739,10 Euro wie bisher. Zugute kommt dem Gebührenzahler, dass Großeinleiter KLK Oleo seine Schmutzwasser-Einleitungen nicht im dem Stile senken konnte, wie es geplant war. Deshalb stieg 2018 die Rücklage.
Bei der Fäkalienabfuhr ist der 2014 angefallene Überschuss inzwischen aufgebraucht. Deshalb muss die Gebühr, die damals 23,50 Euro/ Kubikmeter betrug, für 2019 mit 23,90 Euro/Kubikmeter berechnet werden. „Wir sind gezwungen, die Überschüsse den Gebührenzahlern zurückzugeben. Jetzt ist die Rücklage aufgebraucht“, erklärt Klaus Gruyters.
Bei den Friedhofsgebühren gab es 2017 noch eine Senkung. Doch die Fallzahlen haben sind reduziert. Deshalb müssen die Friedhofsge- bühren 2019 angepasst werden. Bei der Einrichtung soll ein Kindergrab künftig 156 statt 150 Euro kosten, ein Familiengrab 520 statt 400 Euro, ein Urnenwahlgrab 312 statt 250 Euro, ein pflegearmes Wahlgrab 520 statt 400 Euro, eine Sargbestattung in einer Gemeinschaftsgrabanlage 520 statt 400 Euro, eine Urnenbestattung in einer Gemeinschaftsgrabanlage 312 statt 250 Euro, sowie ein Aschestreufeld 208 statt 200 Euro.
Auch die Grabpflege für 25 Jahre soll teuerer werden. Für ein pflegearmes Wahlgrab 1600 statt 1400 Euro, für einen Sarg in einer Gemeinschaftsgrabanlage 1800 statt 1400 Euro, eine Urne in der Gemeinschaftsgrabanlage 375 statt 500 Euro. Wer die Nutzungsrechte an einem Grab erwerben will, soll ab 2019 entrichten: für ein Kindergrab (20 Jahre) 400 Euro wie bisher, für ein Familiengrab (alle 25 Jahre) 1375 Euro wie bisher, für ein Urnenwahlgrab 1000 statt 850 Euro, für ein pflegearmes Wahlgrab 1225 statt 1150 Euro, in Gemeinschaftsgrabanlagen für eine Sargbestattung 1200 statt 1125 Euro und für eine Urnenbestattung 1050 statt 700 Euro, sowie für ein Aschestreufeld 900 statt 700 Euro.
Unverändert bleiben sonstige Nutzungsgebühren: Umbettung auf demselben Friedhof samt Anfertigung des neuen Grabes 175 Euro für Verstorbene bis zwölf Jahre, sonst 1180 Euro; Urnen 590 Euro. Ausgrabungen ohne Wiedereinsetzung kosten 100 Euro für Verstorbene bis zwölf Jahre, für Ältere 390 Euro, Urnen 300 Euro. Die Gebühr für das Abräumen von Grabstellen bleibt bei 250 Euro (Sarg) bzw. 180 Euro (Urne). Bei der Rückgabe einer Grabstelle (ohne Pflegekostenanteil vor Ablauf der Ruhezeit bleibt die Jahresgebühr bei 120 Euro.