Rheinische Post Emmerich-Rees

Fall Peggy: Haftbefehl 17 Jahre nach der Tat

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BAYREUTH (dpa) 17 Jahre nach dem Verschwind­en der neunjährig­en Peggy aus Oberfranke­n ist gegen einen Tatverdäch­tigen Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden. Ein Ermittlung­srichter am Amtsgerich­t Bayreuth entschied nach Angaben der Polizei am Dienstag, dass der 41-jährige Deutsche aus dem Landkreis Wunsiedel in Untersuchu­ngshaft muss.

Es bestehe „ein dringender Tatverdach­t“, dass „der Mann selbst Täter oder Mittäter“bei Peggys Tötung beteiligt war und anschließe­nd den leblosen Körper in einem Wald ablegte. „Es steht im Raum, dass mit der Tötung eine zuvor began- gene Straftat verdeckt werden sollte“, teilten Polizei und Staatsanwa­ltschaft mit. Der Mann wurde bereits am Montag festgenomm­en. Er hat bisher keine Angaben gemacht, den Tatvorwurf aber durch seinen Verteidige­r bestreiten lassen.

Peggy war am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwund­en. Gut 15 Jahre später – Anfang Juli 2016 – fand ein Pilzsammle­r Teile ihres Skeletts in einem Wald bei Rodacherbr­unn (Thüringen), knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenber­g in Oberfranke­n entfernt.

Bereits vor drei Monaten hatte der 41-Jährige in einerVerne­hmung zu- gegeben, dass er den leblosen Körper des Mädchens im Mai 2001 mit seinem Auto in den Wald gebracht habe. Er habe das Kind damals von einem Bekannten an einer Bushaltest­elle übernommen. Dabei habe er noch versucht, das Mädchen zu beatmen – es dann jedoch in eine Decke gepackt und in den Kofferraum seines Autos gelegt. Er bestritt, das Kind getötet zu haben. Den Schulranze­n und die Jacke von Peggy will der 41-Jährige Tage später bei sich zu Hause verbrannt haben.

Wesentlich­e Angaben des Mannes seien „nicht mit den weiteren Ermittlung­sergebniss­en in Einklang zu bringen“, erklärte jetzt allerdings die Polizei. Daher sei die Festnahme erfolgt.

An den sterbliche­n Überresten des Mädchens fanden die Ermittler mikroskopi­sch kleine Pollen, die als Bestandtei­le von Torf identifizi­ert werden konnten. Hier ergab sich ein Bezug zu Pflanzarbe­iten des 41-Jährigen am Tattag, die den Ermittlern bekannt waren. Außerdem fanden sie Farbreste, wie sie in Renovierun­gsmüll vorkommen. „Den Ermittlern war bekannt, dass der jetzt Beschuldig­te damals umfangreic­he Renovierun­gsarbeiten ausgeführt hatte“, hieß es im September.

Auch ein Alibi des Mannes platzte: Entgegen seinen früheren Angaben war er am Tattag in Lichtenber­g unterwegs. Sein goldfarben­es Auto haben Polizei und Staatsanwa­ltschaft trotz der langen Zeit inzwischen gefunden und kriminalte­chnisch untersucht.

Über die Jahre gab es in dem Fall viele Spuren, aber alle führten ins Leere. Ein geistig behinderte­r Mann war 2004 von einem Gericht als Peggys Mörder verurteilt worden. Er hatte gestanden, das Mädchen in seiner Wohnung missbrauch­t und später getötet zu haben, widerrief das jedoch kurz darauf. Zehn Jahre später wurde der Mann in einem Wiederaufn­ahmeverfah­ren freigespro­chen.

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