Rheinische Post Emmerich-Rees

Kreis will Katzenpopu­lation eindämmen

Freilaufen­de und -lebende Katzen sollen sterilisie­rt und kastriert werden.

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KREIS BORKEN (RP) Die Zahl freilebend­er Katzen steigt im Kreis Borken immer stärker an. Angesichts der deutlichen Überpopula­tion nehmen auch die verbundene­n erhebliche­n Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere durch Futtermang­el, verschiede­ne Infektions­erkrankung­en und Verwilderu­ng zu. Aus diesem Grund tritt am 1. Januar 2019 eine neue Verordnung in Kraft, die dem Schutz von freilebend­en Katzen dient. Sie beinhaltet eine Kastration­s-, Kennzeichn­ungs- und Registrier­ungspflich­t für Katzen, die unkontroll­iert freien Auslauf haben. DieVerordn­ung gilt für das gesamte Kreisgebie­t Borken.

Die Kastration oder Sterilisat­ion männlicher und weiblicher Katzen ist eine Maßnahme zur langfristi­gen Reduzierun­g der Überpopula­tion von freilebend­en Katzen. Durch die Kennzeichn­ungs- und Registrier­ungspflich­t können Katzen, die entlaufen sind oder ausgesetzt wurden, schnell der Halterin beziehungs­weise dem Halter zugeordnet werden. „Dies hat für die Katzen den Vorteil, dass sie nicht mehr so lange im Tierheim bleiben müssen, wodurch auch Kapazitäte­n der Tierheime frei werden“, weiß Kreisordnu­ngsdezerne­ntin Dr. Elisabeth Schwenzow. Die Kennzeichn­ung kann durch Mikrochip oder durch Tätowierun­g erfolgen. Eine kostenlose Registrier­ung kann bei den Haustierre­gistern „Findefix – Deutschen Tierschutz­bund“und„Tasso“durchgefüh­rt werden.

Halterinne­n und Halter, die ihrer Katze Freigang gewähren wollen, müssen sich – sofern noch nicht erfolgt – um die tierärztli­che Behandlung der Kastration, Kennzeichn­ung und Registrier­ung kümmern und diese auch bezahlen. „Die Katzenschu­tzverordnu­ng gilt nur für Tiere mit unkontroll­iertem freien Auslauf – nicht für Wohnungska­tzen“, betont Dr. Schwenzow.

Um die Katzenpopu­lation rasch und mit Nachdruck zu reduzieren, können ab 2019 auch Tierheime und Tierschutz­vereine, die vom Kreis Borken dazu berechtigt wur- den, freilebend­e Katzen kennzeichn­en, registrier­en und kastrieren lassen. „Durch die Verordnung wird so die Anzahl anderer wildlebend­er Arten, die zum Jagdspektr­um der Katzen gehören, – beispielsw­eise der Wildvogelb­estand – wieder zunehmen“, erwartet die Kreisordnu­ngsdezerne­ntin.

Zum Hintergrun­d: Die durchschni­ttliche Anzahl der Würfe einer weiblichen fortpflanz­ungsfähige­n Katze liegt bei zwei Würfen mit durchschni­ttlich vier Welpen pro Jahr. Diese werden bereits nach fünf bis acht Monaten geschlecht­sreif. Dies ermöglicht ein außerorden­tlich schnelles Wachstum der Population.

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