Kartellamt kritisiert Vergleichsportale
Viele denken, Vergleichsportale zeigen die besten Angebote. Das Kartellamt beweist nun, dass es oft anders ist.
BONN Das Bundeskartellamt hat eine aufwändige Untersuchung der Preisvergleichsportale für Strom, Telefonverträge, Reisen Flüge oder auch Mietwagen abgeschlossen. Das am Mittwoch veröffentlichte Ergebnis ist ernüchternd: Zwar geben alle diese Portale dem Verbraucher eine Reihe an Informationen, die er sonst nur schwer durch das Heraussuchen von Tarifen oder Angeboten zusammenstellen könnte. Gleichzeitig kann von einem echten, fairen Vergleich aller Angebote auf dem Markt keineswegs allgemein ausgegangen werden.
Für Kartellamtschef Andreas Mundt sind die Missstände so groß, dass er eine erweiterte Befugnis für seine Behörde fordert: Es reiche nicht, die Praktiken in bestimmten Bereichen wie insbesondere der Digitalwirtschaft kritisch beleuchten zu dürfen. Nein, das Kartellamt müsse das Recht erhalten, systematische Verstöße gegen das Wett- bewerbsrecht durch eine Irreführung des Verbrauchers oder durch verdeckte Werbung abzumahnen. „Dies gelte bei den Vergleichsportalen insbesondere für den Einfluss der Provisionen auf das Ranking bei vielen Anbietern sowie für unwahre oder täuschungsgeeignete Knappheits- oder Exklusivitätshinweise, heißt es in der Studie.
Mundt erklärt, was ihn bei vielen Vergleichsportalen stört: „Es fehlt oft an einer Aufklärung darüber, wie die Reihenfolge der Suchergebnisse und die Empfehlungen der Vergleichsportale im Einzelnen zu Stande kommen.“Dies könne zu „Fehleinschätzungen der Verbraucher“führen. So würden bei Versicherungsvergleichen wichtige Anbieter nicht einbezogen, sagt er. In der Studie werden Details genannt: So würde die HUK Coburg ihre Verträge bewusst nicht über Vergleichsportale vertreiben, offensichtlich um Geld für mögliche Vermittlungsprovisionen zu sparen. Als Ergebnis kommt die relativ günstige HUK bei fast allen Vergleichen nicht vor. Doch auf den Seiten der Portale, so das Kartellamt, finden sich „in der Regel keine Hinweise darauf, welche Versicherer im Vergleich nicht dargestellt werden“. Zumindest Verivox hat diese Praxis nun geändert: Die Verbraucher erfahren, welche Versicherung bei einem Vergleich fehlt.
Der härteste Vorwurf des Kartellamtes ist, dass gute Plätze bei Vergleichstabellen häufig mit Geld oder schwer durchschaubaren Gegengeschäften errungen werden: Anbieter von Hotelzimmern könnten sich „Listenplätze auf Hotelplattformen erkaufen“, sagt Mundt. Beim Vergleich vom Strompreisen werden laut Kartellamt oft Provisionen einbezogen, die nur fließen, wenn der Kunde über das jeweilige Portal auch einen längerfristigen Vertrag gebucht hat. Es sei auffällig, dass oft nur Strom- und Gasanbieter die ersten Plätze des Rankings erhalten, für die das Portal Provisionen erhalte. Außerdem würde oft oberhalb des formalen Vergleichs eine „Position Null“gestellt, die bei Energie und Telekommunikation überwiegend aufgrund einer höheren Provisionszahlung entstand. Es handelt sich also praktisch um Werbung.
Verbraucher würden auch gerne unter Druck gesetzt, indem „Hinweise auf angeblich begrenzte Verfügbarkeiten oder vermeintliche Exklusivangebote“auf den Plattformen erscheinen – gerade bei Hotelangeboten oder auch bei Flugpreisvergleichen sind solche Praktiken tatsächlich häufig auffällig.
Zudem warnt das Kartellamt die Verbraucher davor, einen Preisvergleich zu überprüfen, indem er mit der Berechnung eines anderen Portals verglichen wird: So seien die Portale Check24.de, Check.com und Tarifcheck.de alle Teil einer Firma.