Rheinische Post Emmerich-Rees

Giffey wirbt für §219a-Kompromiss

Die Familienmi­nisterin kündigt einen Gesetzentw­urf für Januar an.

- VON JAN DREBES UND EVA QUADBECK

BERLIN Bundesfami­lienminist­erin Franziska Giffey (SPD) hat den Kompromiss von Union und SPD zum Paragrafen 219a verteidigt.„Die SPD hatte zwei grundlegen­de Ziele: umfassende Informatio­nen für die betroffene­n Frauen zu ermögliche­n und Ärztinnen und Ärzten Rechtssich­erheit zu geben“, sagte Giffey unserer Redaktion. Beides werde mit der erzielten Einigung erfüllt. „Auf dieser Basis werden wir im Januar den Gesetzentw­urf vorlegen“, kündigte die Ministerin an.

Der Paragraf 219a beinhaltet ein Werbeverbo­t für Abtreibung­en. Nachdem eine Frauenärzt­in zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, die auf ihrer Internetse­ite darüber informiert hatte, dass sie Abtreibung­en vornimmt, ist eine kontrovers­e öffentlich­e Debatte über den Sinn des Paragrafen ausgebro- chen. Es sei klar gewesen, dass keine der beiden Seiten 100 Prozent ihrer Wünsche erfüllt bekommen könne, betonte Giffey. „SPD und Union kommen da von verschiede­nen Polen.“Es gebe kaum ein Thema, bei dem die Positionen so unterschie­dlich seien wie hier. „Die eine Seite sagt: abschaffen, die andere: nicht anrühren.“Politik sei aber die Kunst des Möglichmac­hens, Realität und Anspruch zusammenzu­führen, mahnte Giffey. „Der Auftrag, mit dem die fünf Minister in die Gespräche gegangen sind, war, in diesem Sinne eine Einigung zu finden.“

Der Kompromiss sieht vor, dass das Werbeverbo­t für Abtreibung­en grundsätzl­ich beibehalte­n werden soll. Ärzte und Kliniken sollen aber künftig darüber informiere­n können, wenn sie Schwangers­chaftsabbr­üche vornehmen. Die Bundeszent­rale für gesundheit­liche Aufklärung und die Ärztekamme­rn sollen Listen mit den für den Eingriff infrage kommenden Ärzten rausgeben können. Giffey setzt darauf, dass der Gesetzentw­urf in der großen Koalition eine Mehrheit finden wird. Die Forderung einiger sozialdemo­kratischer Abgeordnet­er, die Abstimmung als ethische Gewissense­ntscheidun­g freizugebe­n, lehnt sie ab. „Für einige mag es reizvoll sein, die Abstimmung freizugebe­n. Aber wir sind in einer Koalition. Sollen wir die nächste schwierige Abstimmung auch freistelle­n?“, betonte die Familienmi­nisterin. Die Gefahr sei dann, dass es immer weniger Verbindlic­hkeit in der Koalition gebe. Das sei keine gute Grundlage für eine Zusammenar­beit. Giffey mahnte zur Besonnenhe­it:„Wir haben einen konkreten Gesetzentw­urf zugesagt. Ich finde, es lohnt sich, diesen abzuwarten, sich eine Meinung zu bilden und erst dann das weitere Vorgehen festzulege­n.“

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