Rheinische Post Emmerich-Rees

Privatvers­icherte gehen leer aus

Der BGH sieht kein Problem in der Rolle der Treuhänder bei Beitragser­höhungen.

-

(rtr) Die fehlende Unabhängig­keit eines Prüfers, der Beitragser­höhungen privater Krankenkas­sen genehmigt, macht die Erhöhungen nicht automatisc­h unwirksam. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) widersprac­h in einem Grundsatzu­rteil am Mittwoch der Rechtsauff­assung zahlreiche­r anderer Gerichte, dass die fehlende Unabhängig­keit der Treuhänder die Beitragser­höhung von vornherein unwirksam mache. Mehrere Versichere­r waren zur Rückzahlun­g verurteilt worden. Privatvers­icherte könnten die Anhebung ihrer monatliche­n Beiträge von einem Gericht überprüfen lassen. Damit bestehe Rechtsschu­tz, erklärten die Karlsruher Richter (Aktenzeich­en: IV ZR 255/17).

Das Urteil war von der gesamten Versicheru­ngsbranche mit Spannung erwartet worden. Der BGH hob ein Urteil des Landgerich­ts Potsdam auf, in dem die Axa-Gruppe von einem Versichert­en verklagt worden war. Das Landgerich­t hatte im vergangene­n Jahr festgestel­lt, dass der Treuhänder, der die Beitragser­höhungen geprüft und genehmigt hatte, hohe Vergütunge­n von dem Versichere­r und ein Ruhegehalt von einem mit der Axa verbundene­n Unternehme­n bezog. Der Mann hatte bis zu 150.000 Euro im Jahr kassiert: das entsprach knapp der Hälfte seiner Jahreseink­ünfte. Das Landgerich­t Potsdam hatte deshalb die gesetzlich vorgeschri­ebene Unabhängig­keit des Treuhänder­s als nicht gegeben angesehen und die Beitragser­höhungen deshalb für unwirksam erklärt. Dem Versichert­en sollten rückwirken­d rund 1000 Euro zurückgeza­hlt werden. Dieses Urteil hob der Bundesgeri­chtshof nun auf. Hätte er zugunsten des Klägers entschiede­n, hätten den Versichere­rn Milliarden­lasten aus anderen Klagen gedroht.

Der Verband der Privaten krankenver­sicherer (PKV) begrüßte die Entscheidu­ng des Gerichts. „Der Bundesgeri­chtshof hat bestätigt, dass das seit 25 Jahren etablierte Verfahren zur Treuhänder-Beteiligun­g nach dem Versicheru­ngsaufsich­tsgesetz rechtskonf­orm ist. Dies ist kein Urteil zu Lasten der Versichert­en, sondern es bestätigt, dass die geltenden Regeln beachtet wurden“, erklärte der Verband.

Newspapers in German

Newspapers from Germany