Privatversicherte gehen leer aus
Der BGH sieht kein Problem in der Rolle der Treuhänder bei Beitragserhöhungen.
(rtr) Die fehlende Unabhängigkeit eines Prüfers, der Beitragserhöhungen privater Krankenkassen genehmigt, macht die Erhöhungen nicht automatisch unwirksam. Der Bundesgerichtshof (BGH) widersprach in einem Grundsatzurteil am Mittwoch der Rechtsauffassung zahlreicher anderer Gerichte, dass die fehlende Unabhängigkeit der Treuhänder die Beitragserhöhung von vornherein unwirksam mache. Mehrere Versicherer waren zur Rückzahlung verurteilt worden. Privatversicherte könnten die Anhebung ihrer monatlichen Beiträge von einem Gericht überprüfen lassen. Damit bestehe Rechtsschutz, erklärten die Karlsruher Richter (Aktenzeichen: IV ZR 255/17).
Das Urteil war von der gesamten Versicherungsbranche mit Spannung erwartet worden. Der BGH hob ein Urteil des Landgerichts Potsdam auf, in dem die Axa-Gruppe von einem Versicherten verklagt worden war. Das Landgericht hatte im vergangenen Jahr festgestellt, dass der Treuhänder, der die Beitragserhöhungen geprüft und genehmigt hatte, hohe Vergütungen von dem Versicherer und ein Ruhegehalt von einem mit der Axa verbundenen Unternehmen bezog. Der Mann hatte bis zu 150.000 Euro im Jahr kassiert: das entsprach knapp der Hälfte seiner Jahreseinkünfte. Das Landgericht Potsdam hatte deshalb die gesetzlich vorgeschriebene Unabhängigkeit des Treuhänders als nicht gegeben angesehen und die Beitragserhöhungen deshalb für unwirksam erklärt. Dem Versicherten sollten rückwirkend rund 1000 Euro zurückgezahlt werden. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof nun auf. Hätte er zugunsten des Klägers entschieden, hätten den Versicherern Milliardenlasten aus anderen Klagen gedroht.
Der Verband der Privaten krankenversicherer (PKV) begrüßte die Entscheidung des Gerichts. „Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass das seit 25 Jahren etablierte Verfahren zur Treuhänder-Beteiligung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz rechtskonform ist. Dies ist kein Urteil zu Lasten der Versicherten, sondern es bestätigt, dass die geltenden Regeln beachtet wurden“, erklärte der Verband.