Abschiebehäftlinge sollen wieder in reguläre Gefängnisse
BERLIN (kna) Die Bundesländer wollen Abschiebehäftlinge wieder in gesonderten Trakten regulärer Justizvollzugsanstalten unterbringen. Im Jahr 2014 hatten EU-Richter diese bis dahin in Deutschland gängige Praxis als Verstoß gegen die EU-Rückführungsrichtlinie beurteilt; seither müssen solche Migranten grundsätzlich in speziellen Einrichtungen untergebracht werden. Die 16 Ministerpräsidenten der Bundesländer wollen nun „im Rahmen der Anpassung der EU-Rückführungsrichtlinie auf Veränderungen im Bereich der Abschiebehaft“hinwirken, wie die „Welt“unter Berufung auf den Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidenten von Anfang Dezember berichtet.
Die Länderchefs „halten insbe- sondere eine Lockerung des Trennungsgebots für angezeigt, soweit dieses eine Unterbringung auf demselben Gelände auch dann verhindert, wenn eine vollständige Trennung desVollzugs von Strafhaft und von Abschiebungshaft gewährleistet ist“, heißt es.
Der Ausbau gesonderter Abschiebehafteinrichtungen kommt nur schleppend voran. Wie das Bundesinnenministerium der Zeitung mitteilte, standen Mitte November bundesweit nur 427 Abschiebungshaftplätze – verteilt auf Abschiebehaftanstalten in acht Bundesländern – zur Verfügung. Das seien gerade einmal 27 Plätze mehr als vor eineinhalb Jahren. Ein Drittel der Plätze entfalle aktuell alleine auf Bayern.