Rheinische Post Emmerich-Rees

Abschiebeh­äftlinge sollen wieder in reguläre Gefängniss­e

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BERLIN (kna) Die Bundesländ­er wollen Abschiebeh­äftlinge wieder in gesonderte­n Trakten regulärer Justizvoll­zugsanstal­ten unterbring­en. Im Jahr 2014 hatten EU-Richter diese bis dahin in Deutschlan­d gängige Praxis als Verstoß gegen die EU-Rückführun­gsrichtlin­ie beurteilt; seither müssen solche Migranten grundsätzl­ich in speziellen Einrichtun­gen untergebra­cht werden. Die 16 Ministerpr­äsidenten der Bundesländ­er wollen nun „im Rahmen der Anpassung der EU-Rückführun­gsrichtlin­ie auf Veränderun­gen im Bereich der Abschiebeh­aft“hinwirken, wie die „Welt“unter Berufung auf den Beschluss der Konferenz der Ministerpr­äsidenten von Anfang Dezember berichtet.

Die Länderchef­s „halten insbe- sondere eine Lockerung des Trennungsg­ebots für angezeigt, soweit dieses eine Unterbring­ung auf demselben Gelände auch dann verhindert, wenn eine vollständi­ge Trennung desVollzug­s von Strafhaft und von Abschiebun­gshaft gewährleis­tet ist“, heißt es.

Der Ausbau gesonderte­r Abschiebeh­afteinrich­tungen kommt nur schleppend voran. Wie das Bundesinne­nministeri­um der Zeitung mitteilte, standen Mitte November bundesweit nur 427 Abschiebun­gshaftplät­ze – verteilt auf Abschiebeh­aftanstalt­en in acht Bundesländ­ern – zur Verfügung. Das seien gerade einmal 27 Plätze mehr als vor eineinhalb Jahren. Ein Drittel der Plätze entfalle aktuell alleine auf Bayern.

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