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Car-Sharing: Bei Unfall sofort Polizei rufen

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(tmn) Wer mit einem Car-Sharing-Auto unterwegs ist, muss nach einem Unfall immer die Polizei hinzuziehe­n. Das gilt auch dann, wenn kein anderer Verkehrste­ilnehmer beteiligt war und nur Schaden am Mietfahrze­ug entstanden ist. Andernfall­s droht Ärger wegen Unfallfluc­ht, erklärt die Arbeitsgem­einschaftV­erkehrsrec­ht des Deutschen Anwaltvere­ins (DAV).

Laut einem Urteil des Amtsgerich­ts Berlin-Tiergarten (Az.: 297 Gs 47/18) liegt Unfallfluc­ht dann vor, wenn ein Schaden „an fremden Sachen“entsteht. Fahrer von Car-Sharing-Wagen haben entspreche­nd bei einem Unfall eine Feststellu­ngspflicht gegenüber dem Fahrzeug-Vermieter.

Im verhandelt­en Fall war ein Mieter eines Car-Sharing-Fahrzeugs auf einer Stadtautob­ahn mit der Leitplanke kollidiert, dabei entstand Schaden am Auto. Der Mann entfernte sich ohne Feststellu­ng seiner Personalie­n durch die Polizei vom Unfallort. Als Folge drohte dem Fahrer der Führersche­inentzug.

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FOTO: DPA Wer die Polizei nicht alarmiert, begeht Unfallfluc­ht.

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