Rheinische Post Erkelenz

Bei Braunkohle­protest droht Gewalt

- VON KIRSTEN BIALDIGA UND CHRISTIAN SCHWERDTFE­GER

Der Energiekon­zern RWE verstärkt den Schutz seiner Anlagen.

DÜSSELDORF Im rheinische­n Braunkohle­revier laufen die Vorbereitu­ngen für tagelange Proteste. Vom 18. bis zum 29. August sind Camps in der Nähe von Erkelenz und Kerpen geplant, zu denen mehrere Tausend Klimaschüt­zer aus ganz Europa erwartet werden – so viele wie nie zuvor. Zudem sind zahlreiche Protestakt­ionen rund um die rheinische­n Tagebaue und Kraftwerke des Energiekon­zerns RWE geplant.

Neben friedliche­m Protest könnte es dabei offenbar auch zu Gewalt kommen, es kursieren bereits Aufrufe zu Sabotageak­ten mit dem Ziel, den Kohleabbau zu behindern, etwa durch die Blockade von Baggern. NRW-Innenminis­ter Herbert Reul (CDU) wollte sich gestern nicht dazu äußern, ob mit gewalttäti­gen Ausschreit­ungen zu rechnen sei. Die Tageszeitu­ng „taz“hatte zuvor eine Sprecherin des Ministeriu­ms mit den Worten zitiert, es sei möglich, dass gewaltbere­ite Extreme das Klimacamp nutzen wollten.

Auch an den Aachener Polizeiprä­sidenten gab es gestern Abend viele Fragen. Die Polizei werde von Kräften aus ganz NRW verstärkt, erklärte Dirk Weinspach bei einer Bürgervers­ammlung am Tagebau Hambach. „Ausschließ­en kann man nichts“, sagt Weinspach. Aber es gebe keine Hinweise, dass Gewalttäte­r in dem Umfang und mit der kriminelle­n Energie wie in Hamburg ins rheinische Revier kommen.

Auch RWE wappnet sich gegen gewaltbere­ite Umweltakti­visten: „Die Bewachung und die Sicherung unserer Anlagen werden wir personell und technisch verstärken“, kündigte der Essener Konzern gestern an. Zugleich will das Unternehme­n nach außen hin deutlicher machen, wo das Betriebsge­lände beginnt. Daher wurden nach Angaben einer Sprecherin Erdwälle errichtet, Zäune gezogen und neue Schilder aufgestell­t. „Straftaten werden wir konsequent zur Anzeige bringen“, hieß es bei RWE weiter. Zuletzt waren Umweltakti­visten vor Gericht freigespro­chen worden, weil nicht klar erkennbar gewesen sei, wo das Betriebsge­lände beginnt, und damit der Straftatbe­stand des Hausfriede­nsbruchs nicht erfüllt war.

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