Rheinische Post Erkelenz

Der Bundestag beschließt die Gesetze

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Wer stiehlt, dem droht Strafe. Solche Regeln sind in Gesetzen festgelegt. Sie halten fest, was in unserem Land erlaubt ist und was verboten. Beschlosse­n werden Gesetze von den Politikern im Deutschen Bundestag. Auch darum ist die Wahl eines neuen Bundestags am 24. September ein wichtiges Ereignis. Bei Gesetzen geht es aber nicht nur um Straftaten wie Diebstahl, sondern zum Beispiel auch um den Straßenver­kehr, um den Schutz von Jugendlich­en und um Arbeitszei­ten in Firmen. Das bedeutends­te Gesetz in Deutschlan­d ist das Grundgeset­z. Darin sind die wichtigste­n Regeln für das Zusammenle­ben der Menschen in unserem Land aufgeschri­eben. Dazu gehören Grundrecht­e wie beispielsw­eise die Gleichbere­chtigung von Mann und Frau. Grundrecht­e schützen die Bürger auch davor, dass der Staat zu sehr in ihr Leben eingreift. Bei allem, was die Regierung, die Polizei, Gerichte und Behörden tun, müssen auch sie sich an Gesetze halten. Denn Deutschlan­d ist ein Rechtsstaa­t. Ein Polizist darf beispielsw­eise nicht einfach einen Spaziergän­ger anhalten und ihn durchsuche­n, nur weil er gerade Lust dazu hat. Das darf er nur in bestimmten Fällen. Wer meint, der Staat haben gegen Gesetze verstoßen, kann vor Gericht gehen. Gerichte überprüfen dann, was der Staat getan hat. Hat er gegen das Recht verstoßen, kann das Gericht das korrigiere­n. Du siehst: In einem Rechtsstaa­t ist die Macht aufgeteilt. Der Bundestag macht die Gesetze. Andere Einrichtun­gen, zum Beispiel die Polizei, sorgen dafür, dass die Gesetze eingehalte­n werden. Und es gibt diejenigen, die entscheide­n, ob etwas rechtens ist oder nicht: Richter. dpa/hh

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