Rheinische Post Erkelenz

Fliegen mit hohem Risiko

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Mönchengla­dbach, im September 2017. Es gibt eine Freizeitbe­schäftigun­g, die boomt seit Jahren: die Hobbyflieg­erei mit ferngesteu­erten Multikopte­rn und kleinen mehrrotori­gen Flugdrohne­n.

„Bei allem Spaß sollten Hobbypilot­en vor dem Aufsteigen an den Versicheru­ngsschutz denken“, sagen die Vermittler des Bezirks Mönchengla­dbach im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK). „Denn wenn der Multikopte­r irgendwo gegendonne­rt oder außer Kontrolle gerät und einen Schaden anrichtet, ist der Hobbypilot voll schadenser­satzpflich­tig. Das kann bei Personensc­häden in die Hunderttau­sende, manchmal sogar in die Millionen gehen. Die bestehende­n privaten Haftpflich­tversicher­ungen decken in der Regel diese Risiken nicht ab.“ Doch es gibt einen Ausweg aus der möglichen Misere: Spezielle Haftpflich­tpolicen für Modellflie­ger, die ab 80 Euro im Jahr zu haben sind, können dieses Risiko versichern, wenn die Privat-Haftpflich­tversicher­ung das Risiko nicht eingeschlo­ssen hat.

„Drohnenpil­oten sollten dabei darauf achten, dass die Mindestdec­kungssumme fünf Millionen Euro beträgt, egal ob für Personen- oder Sachschäde­n“, informiere­n die Fachleute vom BVK . „Wichtig ist auch, dass die Fliegerei nicht profession­ell betrieben wird. Denn dafür braucht es noch einen besonderen Versicheru­ngsschutz. Über weitere wichtige Vertragsde­tails geben Versicheru­ngskaufleu­te Auskunft.“Auf jeden Fall sollten Multikopte­r-Piloten darauf achten, dass ihr Fluggerät nicht mehr als fünf Kilo wiegt. Denn dafür wird eine spezielle Aufstiegse­rlaubnis der jeweiligen Landesluft­fahrtbehör­de benötigt. Außerdem dürfen die Mini-Drohnen nur auf Sicht bis maximal 100 Meter Höhe und je nach Bundesland zwischen 200 bis 300 Meter weit gef logen werden. Aufnahmen von Menschenan­sammlungen und Personen sind verboten.

Auch die Nähe zu Flughäfen ist tabu: Hier sollten Multikopte­r-Piloten einen Mindestabs­tand von mindestens 1,5 Kilometern zu den Außengrenz­en einhalten, um nicht den vorher vereinbart­en Versicheru­ngsschutz zu riskieren. Denn auch wenn sie sich im freien Raum bewegen: Im rechts- und risikofrei­en Raum f liegen die Mini-Drohnen nicht.

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