TVK erhebt Einspruch gegen Spielwertung
Die 33:35-Niederlage des TV Korschenbroich gegen den TuS Volmetal am Samstag in der 3. Handball-Liga hat ein Nachspiel – mindestens ein juristisches, eventuell gar ein sportliches. Denn der TVK hat offiziell beim Deutschen Handballbund (DHB) Einspruch gegen die Wertung dieses Spiels eingelegt. Das ist laut Paragraf 34 der Rechtsordnung des DHB (siehe Info-Box) in diesem Fall möglich.
Hintergrund ist die von unserer Redaktion bereits am Montag dargestellte Situation, nach der ein Treffer des Volmetalers Philipp Dommermuth in der neunten Spielminute zwar regelkonform von den Schiedsrichtern Henning Bargmann und Daniel Stein nicht gegeben wurde, er aber dennoch den Weg auf die Anzeigetafel fand. Aus einem 5:7 wurde so ein 5:8 aus Sicht der Gastgeber, bis zum Ende wurde der Fehler nicht korrigiert, nach dem Spiel ebenfalls nicht, obwohl Schiedsrichter Stein im Gespräch mit unserer Redaktion angekündigt hatte, das zu prüfen.
Korrigiert wurde das offensichtlich nicht, in der offiziellen Statistik hat Dommermuth drei Treffer erzielt, obwohl es nur zwei – zum 3:2 aus Volmetaler Sicht in der dritten Spielminute und zum 16:12 in der 21. Minute – waren. Der angebliche dritte Treffer fiel nach 8:53 Minuten, als Dommermuth bei einem Gegenstoß in den Kreis trat. Die Reaktion der Schiedsrichter war da schon eindeutig: Sie verweigerten dem Tor regelkonform die Anerkennung. TVK-Torwart Max Jäger warf den Ball nach vorne, sein Trainer Ronny Rogawska nahm eine Auszeit. In dieser kam der Treffer auf die Anzeigetafel. Hätte er gezählt, hätte das Spiel allerdings auch nach der Auszeit mit Anwurf TVK weitergehen müssen und nicht – wie erfolgt – in der Hälfte des TuS Volmetal. Auch das zeigt, dass die Schiedsrichter den Treffer nicht anerkannt hatten.
Das alles ist in dem Video zu sehen, das von dem Spiel in der dritthöchsten deutschen Liga existiert. Das Problem: Ein Videobeweis zählt nicht. Peter Irmen, Geschäftsführer des TVK, erklärt: „Wir haben ein Statement beim DHB abgegeben, dass wir gegen die Wertung des Spiels Einspruch erheben. Das Schiedsgericht des DHB muss zunächst entscheiden, ob es die Klage zulässt. Dann werden die Schiedsrichter, Volmetal und wir schriftlich befragt. Danach entscheidet das Schiedsgericht.“Irmen will niemandem Schuld zuweisen oder gar als schlechter Verlierer dastehen. Ihm geht es um Grundsätzliches: „Was, wenn am letzten Spieltag das Torverhältnis entscheidet, ob wir in der Liga bleiben?“, sagt der TVK-Geschäftsführer. „Ich will mir da nicht den Vorwurf gefallen lassen müssen, dass im ersten Heimspiel etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, und wir dann wegen eines irregulären Tores absteigen.“
Zumal auch das Spiel gegen Volmetal an sich vermutlich anders verlaufen wäre, wenn dieser Fehler nicht kontinuierlich das Ergebnis falsch dargestellt hätte. Zur Erinnerung: Gertjan Bongaerts hatte in der 58. Minute eigentlich das 33:32 für Korschenbroich erzielt, auf der Anzeigetafel war das aber nur der Ausgleich. Nach dem Siebenmetertor von Frederik Kowalski lag der TuS im dargestellten Ergebnis wieder mit einem Tor vorne, und so fühlte sich der TVK offensichtlich in Zugzwang. Und daraus ergaben sich dann diese Konsequenzen: Erik Hampel warf zu früh und unvorbereitet, um den vermeintlichen Ausgleich zu erzielen – das hätte er bei richtigem Spielstand (33:33) sicher nicht 20 Sekunden vor dem Ende getan, sondern die verbleibende Spielzeit weitestgehend verstreichen lassen, um dem Gegner selbst keine Möglichkeit mehr zum Torerfolg zu geben. Ebenso wenig hätte Rogawska bei einem Remis in den letzten Sekunden auf offene Manndeckung umgestellt – kein Handballtrainer dieser Welt würde einen Punkt mit einer solch riskanten Abwehrformation noch gefährden. Und ob der in dieser Phase taumelnde TuS gegen eine geschlossene Deckung der Hausherren noch getroffen hätte, darf bezweifelt werden – immerhin hatte er in den letzten 20 Minuten des Spiels nur noch sieben Treffer zustandegebracht.
Was bleibt, ist der Fakt, dass es einen Fehler gegeben hat. Frage eins ist nun: Bestätigen die Unpar- teiischen dem Schiedsgericht des DHB auch schriftlich, was sie unserer Redaktion nach Spielende bereits gesagt haben, dass der Treffer nicht zählen durfte? Daraus ergäbe sich Frage zwei: Wie entscheidet das Gericht? Sollte es dem Einspruch des TVK nach den Anhörungen aller Seiten stattgeben, müsste es ein Wiederholungsspiel ansetzen, da der irregulär aufgeführte Treffer massiven Einfluss auf den Spielverlauf hatte. Sich auf eine Tatsachenentscheidung zu beziehen und so einer Wiederholung zu entgehen, wäre unglaubwürdig, da die Schiedsrichter im Spiel schließlich die richtige Entscheidung getroffen haben: kein Tor. Dass sich dieses dennoch im Ergebnis wiederfand, ist tatsächlich ein Fehler, aber keine Tatsachenentscheidung. Auch darum erfolgt der Einspruch zu Recht.