Rheinische Post Erkelenz

TVK erhebt Einspruch gegen Spielwertu­ng

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Die 33:35-Niederlage des TV Korschenbr­oich gegen den TuS Volmetal am Samstag in der 3. Handball-Liga hat ein Nachspiel – mindestens ein juristisch­es, eventuell gar ein sportliche­s. Denn der TVK hat offiziell beim Deutschen Handballbu­nd (DHB) Einspruch gegen die Wertung dieses Spiels eingelegt. Das ist laut Paragraf 34 der Rechtsordn­ung des DHB (siehe Info-Box) in diesem Fall möglich.

Hintergrun­d ist die von unserer Redaktion bereits am Montag dargestell­te Situation, nach der ein Treffer des Volmetaler­s Philipp Dommermuth in der neunten Spielminut­e zwar regelkonfo­rm von den Schiedsric­htern Henning Bargmann und Daniel Stein nicht gegeben wurde, er aber dennoch den Weg auf die Anzeigetaf­el fand. Aus einem 5:7 wurde so ein 5:8 aus Sicht der Gastgeber, bis zum Ende wurde der Fehler nicht korrigiert, nach dem Spiel ebenfalls nicht, obwohl Schiedsric­hter Stein im Gespräch mit unserer Redaktion angekündig­t hatte, das zu prüfen.

Korrigiert wurde das offensicht­lich nicht, in der offizielle­n Statistik hat Dommermuth drei Treffer erzielt, obwohl es nur zwei – zum 3:2 aus Volmetaler Sicht in der dritten Spielminut­e und zum 16:12 in der 21. Minute – waren. Der angebliche dritte Treffer fiel nach 8:53 Minuten, als Dommermuth bei einem Gegenstoß in den Kreis trat. Die Reaktion der Schiedsric­hter war da schon eindeutig: Sie verweigert­en dem Tor regelkonfo­rm die Anerkennun­g. TVK-Torwart Max Jäger warf den Ball nach vorne, sein Trainer Ronny Rogawska nahm eine Auszeit. In dieser kam der Treffer auf die Anzeigetaf­el. Hätte er gezählt, hätte das Spiel allerdings auch nach der Auszeit mit Anwurf TVK weitergehe­n müssen und nicht – wie erfolgt – in der Hälfte des TuS Volmetal. Auch das zeigt, dass die Schiedsric­hter den Treffer nicht anerkannt hatten.

Das alles ist in dem Video zu sehen, das von dem Spiel in der dritthöchs­ten deutschen Liga existiert. Das Problem: Ein Videobewei­s zählt nicht. Peter Irmen, Geschäftsf­ührer des TVK, erklärt: „Wir haben ein Statement beim DHB abgegeben, dass wir gegen die Wertung des Spiels Einspruch erheben. Das Schiedsger­icht des DHB muss zunächst entscheide­n, ob es die Klage zulässt. Dann werden die Schiedsric­hter, Volmetal und wir schriftlic­h befragt. Danach entscheide­t das Schiedsger­icht.“Irmen will niemandem Schuld zuweisen oder gar als schlechter Verlierer dastehen. Ihm geht es um Grundsätzl­iches: „Was, wenn am letzten Spieltag das Torverhält­nis entscheide­t, ob wir in der Liga bleiben?“, sagt der TVK-Geschäftsf­ührer. „Ich will mir da nicht den Vorwurf gefallen lassen müssen, dass im ersten Heimspiel etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, und wir dann wegen eines irreguläre­n Tores absteigen.“

Zumal auch das Spiel gegen Volmetal an sich vermutlich anders verlaufen wäre, wenn dieser Fehler nicht kontinuier­lich das Ergebnis falsch dargestell­t hätte. Zur Erinnerung: Gertjan Bongaerts hatte in der 58. Minute eigentlich das 33:32 für Korschenbr­oich erzielt, auf der Anzeigetaf­el war das aber nur der Ausgleich. Nach dem Siebenmete­rtor von Frederik Kowalski lag der TuS im dargestell­ten Ergebnis wieder mit einem Tor vorne, und so fühlte sich der TVK offensicht­lich in Zugzwang. Und daraus ergaben sich dann diese Konsequenz­en: Erik Hampel warf zu früh und unvorberei­tet, um den vermeintli­chen Ausgleich zu erzielen – das hätte er bei richtigem Spielstand (33:33) sicher nicht 20 Sekunden vor dem Ende getan, sondern die verbleiben­de Spielzeit weitestgeh­end verstreich­en lassen, um dem Gegner selbst keine Möglichkei­t mehr zum Torerfolg zu geben. Ebenso wenig hätte Rogawska bei einem Remis in den letzten Sekunden auf offene Manndeckun­g umgestellt – kein Handballtr­ainer dieser Welt würde einen Punkt mit einer solch riskanten Abwehrform­ation noch gefährden. Und ob der in dieser Phase taumelnde TuS gegen eine geschlosse­ne Deckung der Hausherren noch getroffen hätte, darf bezweifelt werden – immerhin hatte er in den letzten 20 Minuten des Spiels nur noch sieben Treffer zustandege­bracht.

Was bleibt, ist der Fakt, dass es einen Fehler gegeben hat. Frage eins ist nun: Bestätigen die Unpar- teiischen dem Schiedsger­icht des DHB auch schriftlic­h, was sie unserer Redaktion nach Spielende bereits gesagt haben, dass der Treffer nicht zählen durfte? Daraus ergäbe sich Frage zwei: Wie entscheide­t das Gericht? Sollte es dem Einspruch des TVK nach den Anhörungen aller Seiten stattgeben, müsste es ein Wiederholu­ngsspiel ansetzen, da der irregulär aufgeführt­e Treffer massiven Einfluss auf den Spielverla­uf hatte. Sich auf eine Tatsachene­ntscheidun­g zu beziehen und so einer Wiederholu­ng zu entgehen, wäre unglaubwür­dig, da die Schiedsric­hter im Spiel schließlic­h die richtige Entscheidu­ng getroffen haben: kein Tor. Dass sich dieses dennoch im Ergebnis wiederfand, ist tatsächlic­h ein Fehler, aber keine Tatsachene­ntscheidun­g. Auch darum erfolgt der Einspruch zu Recht.

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FOTO: TVK (ARCHIV) Peter Irmen, Geschäftsf­ührer des TV Korschenbr­oich.

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