Die „Rassengesetze“von Nürnberg
Das Gesetz sollte dem „Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“dienen, so behaupteten es die Nationalsozialisten. Tatsächlich waren die Gesetze, die am Abend des 15. September 1935 in Nürnberg verabschiedet wurden, nur die Legalisierung des nationalsozialistischen Antisemitismus und wurden zur Grundlage der Verfolgung von Juden. Das so genannte „Blutschutzgesetz“war vom eigens nach Nürnberg gerufenen Reichstag ebenso angenommen worden wie das „Reichsbürgergesetz“. Das „Blutschutzgesetz“verbot die Ehe zwischen Juden und Nichtjuden, bestehende Ehen sollten für nichtig erklärt werden. Außerdem durften Juden keine nichtjüdischen Frauen unter 45 Jahren als Hausangestellte beschäftigen. Unterstellt wurde damit, dass eine junge Frau als Angestellte im Haus eines Juden nicht vor Übergriffen sicher war. Wer Jude war und wer nicht, definierten die Nazis selbst, unter anderem im „Reichsbürgergesetz“. Menschen jüdischen Glaubens galten nicht als „Reichsbürger“und durften weder wählen noch ein öffentliches Amt bekleiden, Beamte mussten in Ruhestand gehen. Die „Nürnberger Rassengesetze“blieben ein Jahrzehnt lang in Kraft. 1945, genau zehn Jahre und fünf Tage nach ihrer Verkündung, hob das vom Alliierten Kontrollrat erlassene Kontrollratsgesetz diese und andere Gesetze der Nationalsozialisten auf.