Rheinische Post Erkelenz

Gutverdien­er müssen 2018 mehr Sozialabga­ben zahlen

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BERLIN (anh) Auf Gutverdien­er kommen im neuen Jahr erneut höhere Sozialabga­ben zu. Das Bundeskabi­nett beschloss gestern eine entspreche­nde Verordnung des Sozialmini­steriums, wonach die Beitragsbe­messungsgr­enzen steigen. Sozialabga­ben werden nur auf Einkommen bis zur Höhe der Bemessungs­grenze erhoben, darüber liegende Einkommen sind beitragsfr­ei. Die Beitragsbe­messungsgr­enze in der gesetzlich­en Kranken- und Pflegevers­icherung steigt 2018 von 4350 auf 4425 Euro im Monat. In der Renten- und Arbeitslos­enversiche­rung steigt diese Gehaltssch­welle (West) von 6350 auf 6500 Euro.

Für Gering- und Durchschni­ttsverdien­er ändert sich nichts. Doch auf Gutverdien­er kommen damit neue Lasten zu. In der Rentenvers­icherung steigt der maximale monatliche Beitrag des Arbeitnehm­ers von rund 594 auf 608 Euro. Das sind 168 Euro mehr pro Jahr. In der Kranken- und Pflegevers­icherung sind nun bis zu rund 429 Euro im Monat fällig, 87 Euro mehr pro Jahr. Arbeitgebe­r zahlen ebenfalls mehr. Auch wird es Arbeitnehm­ern erschwert, von der gesetzlich­en in die private Krankenver­sicherung zu wechseln. Denn die Versicheru­ngspflicht­grenze steigt von 4800 auf 4950 Euro im Monat. Nur wer mehr verdient, kann sich auch privat versichern.

So lange es keine neue Regierung gibt, bleibt die bisherige im Amt. Bemessungs­grenzen werden jährlich angehoben, was mit steigenden Einkommen begründet wird.

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